Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird von 58 Prozent der unabhängigen Vermittler befürwortet, während 23 Prozent sie ablehnen. Das geht aus dem 17. AfW-Vermittlerbarometer hervor, das der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung in Kooperation mit seinen Fördermitgliedern durchgeführt hat. 15 Prozent der Befragten haben keine feste Meinung zu dem Thema, 4 Prozent machten keine Angabe.
Die Umfrage wurde im Oktober und November 2024 durchgeführt – zu einem Zeitpunkt, als eine Elementarschadenpflicht zwar in der Diskussion, aber noch nicht in einem Koalitionsvertrag verankert war. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD haben die Regierungsparteien sich nun auf eine solche Pflicht verständigt – mit der Möglichkeit, dass Versicherungskunden sich auf Wunsch auch aktiv dagegen entscheiden können sollen.
Viele Vermittler bieten Elementarschadenabsicherung schon jetzt umfassend an
„Der Vorstoß im Koalitionsvertrag mit einem Opt-out-Modell ist ein kluger Mittelweg“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Er bringt das Thema Elementarschadenversicherung dort auf die Tagesordnung, wo es bislang verdrängt wurde – ohne den Weg der Eigenverantwortung zu verbauen.“
Der Verband begrüßt es, dass die Diskussion in Bewegung kommt. „Eine solche Regelung kann Bewusstsein schaffen und gleichzeitig die Entscheidungsfreiheit des mündigen Bürgers wahren“, so Wirth.
In der Praxis zeigt sich, dass Vermittler das Thema bereits im Blick haben: 86 Prozent der Befragten geben an, im Rahmen der Wohngebäudeversicherung immer auch eine Elementarschadenversicherung anzubieten. Dennoch bleibt die tatsächliche Nachfrage verhalten: So erleben erst 42 Prozent der Vertriebsprofis eine „hohe“ oder „sehr hohe“ Nachfrage durch Kunden.
So hoch ist die Nachfrage nach Elementarschadenversicherungen unter Beratungskunden
Neue Bundesregierung plant umfassende Reform
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine weitreichende Reform vorgesehen: Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung künftig nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Bestehende Verträge sollen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden – möglicherweise mit einer Opt-out-Lösung.
Zusätzlich plant die Regierung eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden und eine weitgehende Regulierung der Versicherungsbedingungen. Noch in dieser Legislaturperiode soll laut der Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden. Ein Entwurf dazu liegt bislang aber nicht vor.
Handlungsdruck durch Klimawandel
Dass das Thema dringlich ist, unterstreichen die aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 2024 verursachten Naturgefahren versicherte Schäden von 5,7 Milliarden Euro – genauso viel wie im Vorjahr. Besonders Starkregenereignisse und Überschwemmungen schlugen mit 2,6 Milliarden Euro zu Buche, rund eine Milliarde Euro mehr als im langjährigen Durchschnitt.
Am schwersten traf es Süddeutschland: Baden-Württemberg und Bayern verzeichneten jeweils rund 1,6 Milliarden Euro Schäden. „Die Folgen des Klimawandels werden auch bei uns immer spürbarer“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Der AfW verspricht, sich weiterhin aktiv in die Debatte einbringen zu wollen, damit die Perspektive der unabhängigen Vermittler in politischen und regulatorische Entscheidungen einfließt.
Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungs-, Finanz- und Kreditvermittlern aus mehr als 2.100 Mitgliedsunternehmen. Seine Umfrage zum „Vermittlerbarometer“ führt der Verband regelmäßig einmal pro Jahr im Spätherbst durch.


