LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten

Vermittleranwalt Jan C. Knappe „Die Verteidigung gegen Klagen der P&R-Anleger steht“

Jan C. Knappe: Der Rechtsanwalt ist Gründungspartner der Kanzlei Dr. Roller & Partner in München, die eine Vermittlervereinigung für den Schadenskomplex P&R ins Leben gerufen hat. Ihr haben sich Vermittler mit einem dreistelligen Millionenbetrag an vermitteltem Anlagevolumen angeschlossen.
Jan C. Knappe: Der Rechtsanwalt ist Gründungspartner der Kanzlei Dr. Roller & Partner in München, die eine Vermittlervereinigung für den Schadenskomplex P&R ins Leben gerufen hat. Ihr haben sich Vermittler mit einem dreistelligen Millionenbetrag an vermitteltem Anlagevolumen angeschlossen. | Foto: Dr. Roller & Partner

In wenigen Tagen jährt sich die Insolvenz der deutschen P&R-Gesellschaften zum ersten Mal. 2018 standen die Aufarbeitung der mutmaßlich kriminellen Hintergründe und die Eröffnung der Insolvenzverfahren im Vordergrund.

Da die erwartete Insolvenzquote niedrig und bei den verantwortlichen Hinterleuten kaum etwas zu holen ist, sind jedoch zwischenzeitlich die Berater und Vermittler in den Fokus der Anlegerschützer geraten. Unsere Kanzlei betreut Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzanlagenvermittler, die P&R-Container verkauft haben. Nahezu alle haben mittlerweile Post von Anlegeranwälten bekommen, einige Vorgänge sind bereits gerichtshängig.

Erste zwei Anlegerklagen abgewiesen

Umso erfreulicher ist es, dass die ersten beiden Anlegerklagen schon abgewiesen worden sind. Das bundesweit erste Urteil kam aus Mittelfranken: Am 27. November 2018 hat das Landgericht Ansbach die Schadenersatzklage einer P&R-Kundin abgewiesen (Aktenzeichen: 3 O 557/18, DAS INVESTMENT berichtete). Dieses Urteil war deswegen bemerkenswert, weil das Gericht weder eine Anlageberatung noch eine Anlagevermittlung mit Aufklärungspflichten angenommen hatte, obwohl es sich bei der Klägerin um eine Neukundin (Erstzeichnerin) handelte.

Sie kannte P&R-Investments allerdings von ihrem langjährigen Lebensgefährten, der bereits seit Jahrzehnten regelmäßig Container gekauft hatte. Das Gericht folgte unserer Argumentation, wonach die Klägerin bei Kontaktaufnahme zum beklagten Vermittler bereits fest zum Containerkauf entschlossen war und lediglich noch nach einer „Abwicklungsstelle“ für ihre Bestellung suchte. Mit anderen Worten: Es war „execution only“.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Neues Urteil aus Sachsen-Anhalt

Mittlerweile liegt ein weiteres Urteil vor, und zwar aus Sachsen-Anhalt. Am 9. Januar 2019 wies das Landgericht Dessau-Roßlau die Klage einer weiteren Neukundin ab. In diesem Fall war es nicht so, dass die Klägerin bereits bei Kontaktaufnahme zum Containerkauf entschlossen war. Vielmehr wurde sie vom Vermittler überhaupt erst auf diese Investitionsmöglichkeit aufmerksam gemacht. Aber auch das Landgericht Dessau-Roßlau weigerte sich, eine Anlageberatung anzunehmen. Zwar beriet der Vermittler die Klägerin unstreitig anderweitig zu Fragen der Altersvorsorge.

Allerdings konnten wir zur Überzeugung des Gerichts darlegen, dass die P&R-Container außerhalb der Vorsorgeberatung empfohlen wurden. Hintergrund: Anlässlich eines Besprechungstermins, in dem es vorrangig um ein neues Vergütungsmodell des Vermittlers ging, erkundigte sich die Klägerin nach besser verzinslichen Anlagemöglichkeiten für freie Bankliquidität. Der beklagte Vermittler machte die Klägerin dann auf die Investitionsmöglichkeit bei P&R aufmerksam, wies aber auch auf das im Vergleich zu Bankeinlagen gesteigerte Risiko hin. Eine Erhebung des Anlegerprofils der Klägerin fand nicht statt. Auch Alternativanlagen waren kein Thema.

Tipps der Redaktion