Vermittlerrecht
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters/Versicherungsvertreters
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters/Versicherungsvertreters nach § 89b HGB kann bereits nach einigen Jahren Tätigkeit für einen Versicherer leicht mehrere tausend Euro betragen. Der Ausgleichsanspruch sollte daher vom Handelsvertreter/Versicherungsvertreter nicht leichtfertig aufgegeben werden.