Vermittlerrecht „DVAG ignoriert BGH-Urteil“
Auch Swiss Life Select und OVB verbieten Abwerben
Nach Angaben von Vermittleranwalt Behrens enthalten unter anderem die Verträge der Swiss Life Select oder OVB ebenfalls Klauseln zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Da sie im Wortlaut aber von denen in den DVAG-Verträgen abweichen, sei das aktuelle BGH-Urteil nicht eins zu eins auf sie übertragbar.
Doch ob deren Wirksamkeit ebenfalls vor Gericht geklärt werden muss, ist fraglich. Behrens: „Ich kenne kein Verfahren eines anderen Finanzvertriebs gegen einen ehemaligen Vertriebler wegen eines Verstoßes gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot.“
Urteil hat positive und negative Konsequenzen
Ehemalige DVAG-Berater können Behrens zufolge als Konsequenz des BGH-Urteils freier um Kunden werben. Der Rechtsanwalt berichtet von einem Mandanten, der sich aus übertriebener Angst vor einer Klage auch mehrere Jahre nach seinem Bruch mit der 1975 von Reinfried Pohl gegründeten Gesellschaft noch an das Wettbewerbsverbot hielt.
Allerdings könnte sich das BGH-Urteil für Behrens‘ Mandanten auch negativ auswirken: „Einige ehemalige Vermögensberater haben versucht, eine Karenzentschädigung einzuklagen. Wenn aber das nachvertragliche Wettbewerbsverbot unwirksam ist, dann könnte sich auch die DVAG darauf berufen und eine Entschädigung für ein unwirksames Verbot ablehnen.“
Meistgelesen
Top-News
