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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Vermittlerrichtlinie IDD „Eiopa-Entwurf öffnet Hintertür zum Provisionsverbot“

Axel Wehling ist seit 2005 Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Axel Wehling ist seit 2005 Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
„Die europäische Vertriebsrichtlinie IDD lässt den EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich Entscheidungsspielräume bei der Ausgestaltung der Vertriebsvergütung“, erklärt Axel Wehling, Mitglied der GDV-Geschäftsführung. Die freie Wahl zwischen Honorar- oder Provisionsvergütung war bislang ein Kernelement der Vereinbarungen über den europäischen Versicherungsvertrieb der Zukunft.

Um Details der Umsetzung zu klären, hatte die Frankfurter European Insurance and Occupational Pensions Authority (Eiopa) im Auftrag der EU-Kommission technische Ratschläge zu vier Themenkomplexen entwickelt. Auf gut 170 Seiten macht das Eiopa-Konsultationspapier nun aber detaillierte Regelungsvorschläge. Dabei soll die Richtlinie lediglich Mindeststandards für die europäischen Märkte definieren, die den nationalen Regierungen als Rahmen dienen.

Eiopa fordert faktisches Provisionsverbot

„Damit greift die Eiopa den Entscheidungen auf Ebene der Mitgliedsstaaten vor“, kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Stellungnahme. „Sollte die EU-Kommission dem Vorschlag folgen, würde eine Grundsatzentscheidung von EU-Rat und Parlament in ihr Gegenteil verkehrt.“ Betroffen sei auch die Vergütung für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten.

Denn die von der Eiopa vorgeschlagenen Regelungen sind nach Meinung des GDV „mit einem Provisionssystem nur schwer zu vereinbaren“. Stattdessen laufe das Konsultationspapier auf ein faktisches Provisionsverbot hinaus. „Damit stellt die Behörde ein zentrales Element der Richtlinie in Frage, auf das sich Europäisches Parlament und EU-Rat in einem intensiven Diskussionsprozess verständigt haben.“

Abschließend entschieden, ob per IDD-Richtlinie ein europaweit geltendes Provisionsverbot eingeführt werden soll, wird aber in Brüssel: Bis Februar kommenden Jahres müssen die technischen Ratschläge von der Eiopa finalisiert und an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die aktuellen Vorschläge der europäische Versicherungsaufsichtsbehörde stehen drei Monate lang öffentlich zur Diskussion.

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