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Fall PIM Gold Vermittlerunternehmen muss Schadenersatz leisten

Goldbarren
Goldbarren: Dem Anbieter von Edelmetall-Investments PIM Gold wird vorgeworfen, ein Schneeballsystem aufgezogen haben. Rund 7.000 Anleger haben Forderungen gegen das Unternehmen angemeldet. Auch Vermittler stehen im Visier. | Foto: imago images / Alexander Limbach

Wenn ein Investment auf ganzer Linie schiefgeht, Geld weg, Produktgeber zahlungsunfähig, ist der nächstbeste Ansprechpartner für die enttäuschten Anleger oft der Vermittler. Beim eigentlichen Verursacher ist nichts zu holen – also gehen die Ansprüche stattdessen an den Vertrieb: Dieser hätte die Unrechtmäßigkeit des Angebots doch erkannt haben sollen. Fälle dieser Art beschäftigen Gerichte mittlerweile häufig. Sie sind regelmäßige Begleitmusik großer Anlegerskandale, etwa in den Fällen um die Berliner BWV-Stiftung oder den Schiffscontainer-Anbieter P & R. Und ebenso bei PIM Gold.

Der Anbieter von Gold-Investments aus Heusenstamm bei Offenbach hatte Gold und Edelmetall-Sparpläne verkauft. Kunden sollten daraus eine Art monatlichen Zins in Form von „Bonus-Gold“ erhalten, wenn sie ihr Edelmetall bei PIM einlagerten. 2019 kam heraus, dass ein großer Teil des angeblich eingelagerten Golds wohl gar nicht existierte. PIM wird verdächtigt, ein Schneeballsystem aufgezogen zu haben. Der Fall liegt beim Insolvenzverwalter und hat seither schon mehrere Gerichte beschäftigt.

Jetzt hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei zu Wort gemeldet, die Anleger von PIM Gold vertritt. Geklagt hatten Kunden eines Leipziger Vertriebsunternehmens, dem Goldhaus Paßora, das ihnen Investments von PIM Gold verkauft hatte. Konkret ging es um Kapitalanlageprodukte namens ,,Bonusgoldkauf+" und ,,Kindergold Kauf'.

„Falsche Sicherheit versprochen“

Die Kanzlei SGP Rechtsanwälte teilt mit:  Bereits in erster Instanz hatten die klagenden Kunden einen Prozess gegen Paßora vor dem Landgericht Leipzig gewonnen. Der folgende Prozess in nächsthöherer Instanz vor dem Oberlandesgericht Dresden verlief aus Sicht der Kunden ebenfalls erfolgreich. „Die Berufung des Goldhauses wurde zurecht vom Senat abgeschmettert. Auch eine Revision hat der Senat nicht zugelassen.  Die von uns vertretenen Anleger haben damit auf ganzer Linie gewonnen“, heißt es von SGP Rechtsanwälte.

Nach Kenntnis der Kanzlei sei es das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen einen Vermittler im Fall PIM Gold. Die Kläger hätten das Gericht überzeugen können, „dass PIM-Gold-Anlagen von Anfang an unplausibel waren und dass vielfach eine – tatsächlich nicht vorhandene – Sicherheit des investierten Geldes versprochen wurde“.

In der Urteilsbegründung des OLG Dresden heißt es: Anlagevermittler hätten vor Vertragsabschluss die Pflicht, ihre Kunden verständlich über Art und Eigenschaft von Investment-Produkten und Anlagekonzepten zu informieren. Das Vermittlerunternehmen habe in diesem Fall nur unzureichend aufgeklärt. Die Kunden hätten zurecht den Eindruck gewonnen, reales Gold zu kaufen. Allerdings habe es bei PIM gar keine eindeutig zuordenbaren einzelnen Gold-Gegenstände gegeben. Vielmehr hatten die Anleger einen schuldrechtlichen Übergabeanspruch erworben. Das sei den Kunden allerdings nicht deutlich klargemacht worden. Auch wenn, wie behauptet, man bei Paßora den Kunden die allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgelesen haben sollte, reiche das als Aufklärung nicht aus.

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Das Vermittlerunternehmen habe die Anlage zu Unrecht als ,,insolvenzfest" dargestellt – das sei sie allerdings eben nicht, befand das Gericht. Die Vermittlerseite hätte die Kunden gewissenhafter aufklären müssen, vor allem in der Frage des Eigentumserwerbs, der Konstruktion der Sicherungsmechanismen und des tatsächlichen Risikos im Falle einer lnsolvenz von PIM. Das Vermittlerunternehmen wurde zur Zahlung von Schadenersatz von rund 20.000 Euro verurteilt.

Bei der Anwaltskanzlei SGP-Rechtsanwälte betrachtet man das OLG-Urteil als wegweisend: Es sei grundsätzlich auf alle Fälle übertragbar, in denen Kunden ein Investment bei Pim Gold über einen Vermittler getätigt hätten. „Überall dort, wo Vermittler PIM-Gold-Anlagen mit falschen Versprechungen vermittelt haben, werden wir nun mit dem Rückenwind der OLG-Entscheidung Schadensersatzansprüche mit vollem Einsatz durchsetzen“ gibt sich Anleger-Anwalt Stefan Gloistein siegesgewiss. Gleichzeitig räumt er ein: Derartige Ansprüche ließen sich nicht schematisch erwirken, es komme stets auf den Einzelfall an.

Im vergangenen November hatte SGB Rechtsanwälte bereits über einen anderen von der Kanzlei betreuten Fall vor dem LG Würzburg berichtet: Ein Vermittler sei zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags eines PIM-Gold-Kunden von 20.000 Euro verurteilt worden.

Das Geschäft des seit 2019 zahlungsunfähigen Hauses PIM Gold wird derzeit von Insolvenzverwalter Renald Metoja von der Kanzlei Eisner Rechtsanwälte abgewickelt. Laut einem Bericht des Handelsblatts hatten bis Februar dieses Jahres rund 7.000 geschädigte Anleger Forderungen gegen Pim Gold angemeldet. Es geht dabei um 178 Millionen Euro Anlegergeld.

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