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AfW und BVK Vermittlerverbände stemmen sich gegen drohendes Provisionsverbot

Beratungsgespräch
Beratungsgespräch: Auf EU-Ebene wird erneut über ein Provisionsverbot in der Finanzberatung nachgedacht. | Foto: imago images/Westend61

In hiesigen Vermittlerkreisen ist man alarmiert: Bei der EU-Kommission, dem EU-Parlament und der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde Esma wird über ein mögliches Provisionsverbot im Finanzvertrieb nachgedacht. Die Vermittlerverbände AfW und BVK haben sich mittlerweile direkt dazu geäußert – sie lehnen entsprechende Pläne klar ab.

Im Falle eines Provisionsverbots würde der Finanzvertrieb sich nicht mehr von den produktauflegenden Gesellschaften dafür vergüten lassen können, deren Produkte an den Anleger zu bringen. Beim AfW befürchtet man: „Binnen kürzester Zeit würden gerade die auf eine Beratung angewiesenen Kleinanleger keine persönliche Beratung mehr erhalten, wie unter anderem das Beispiel Großbritannien drastisch zeigt.“ In Großbritannien gilt seit 2013 ein Provisionsverbot beim Verkauf von Vorsorgeprodukten.

Vom AfW heißt es weiter: Die in Deutschland tätigen Honorarberater – jene, die ihre Beratungsleistung ihren Kunden direkt in Rechnung stellen – würden die Lücke nicht füllen können. Denn Honorarberatung werde von hiesigen Kunden kaum akzeptiert. Im Falle eines Provisionsverbots könnten Verbraucher also verstärkt im Internet nach Finanzangeboten zu suchen beginnen – und dort auf viele windige Angebote stoßen.

 

Noch etwas befürchtet man beim AfW: Ein Provisionsverbot, auch wenn es vorerst nur für den engeren Bereich der Finanzvermittlung angedacht wäre, könnte schnell Kreise ziehen – und auch den Versicherungsvertrieb betreffen. Der Verband lehnt es in beiden Fällen ab. Ein Provisionsverbot bedrohe darüber hinaus auch die Existenz vieler Vermittlervertriebe und damit viele Arbeitsplätze. Der AfW verspricht, sich in Brüssel gegen entsprechende Pläne einzusetzen, auch über den europäischen Finanzberater-Dachverband Fecif.

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Mit ähnlichen Argumenten wirbt auch der BVK, der speziell den Versicherungsvertrieb vertritt, für das Beibehalten der bisherigen Strukturen. Die Provisionsvergütung sei eine passable Lösung für Kleinanleger, Honorarberatung bringe demgegenüber Nachteile mit sich – und sei in Deutschland überdies wenig verbreitet. Kunden seien „kaum bereit, vorab für eine Beratung ein dreistelliges Honorar zu bezahlen“, kritisiert der BVK. Dagegen verschaffe das Provisionssystem „auch Geringverdienern den Zugang zur qualifizierten Beratung durch Versicherungsvermittler“. Eine einmalig bei Vertragsabschluss fällige Gebühr für den Vertrieb sei daher „sozial“.

EU bringt Provisionsverbot wieder auf Tagesordnung

Das Argument, dass Vermittler, die sich mit Provisionen vergüten ließen, vermeintlich in einen Interessenkonflikt zwischen monetären Anreizen und dem Kundenwohl gerieten, will Heinz nicht gelten lassen. Mit Blick auf die vom BVK vertretenen Versicherungsvermittler stellt Heinz fest: Etwaige Interessenkonflikte würden durch das Versicherungsaufsichtsgesetz verhindert. Denn dieses verpflichte den Vertrieb, „im bestmöglichen Interesse des Kunden zu beraten“.

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