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Vermögensschaden-Haftpflicht: Kleine Tücken mit großer Wirkung

Ralf W. Barth
Ralf W. Barth
Der Vorwurf der Falschberatung unter Angabe eines Vermögensschadens  kann für Vermittler aus der Assekuranz  und Finanzdienstleistung der Gau werden. Eine bis dahin gute Kundenbeziehung ist zerstört. Es drohen wirtschaftliche  Nachteile, die existenzbedrohend sein  können – vor allem bei Unklarheit darüber, ob der Schaden auch durch die  Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH)  gedeckt ist. Deshalb ist es wichtig, dass  Berater und Vermittler auch bestehende  VSH-Policen immer wieder auf Aktualität  von Bedingungen und versicherten In halten prüfen.  

Probleme können schon bei der Schadensmeldung an sich entstehen. Bei  vielen VSH-Policen ist zum Beispiel unklar,  wie schnell sich ein Vermittler an seinen  VSH-Versicherer wenden muss, nachdem  ein Kunde ihn mit einer Schadensforderung konfrontiert hat. Das kann bei der  ersten telefonischen Kontaktaufnahme  durch den Kunden geboten sein oder erst,  wenn eine schriftliche Anforderung vor liegt. Optimal für den Vermittler ist es,  wenn der Versicherer erst bei einer schriftlichen Meldung eines Schadensersatzanspruchs durch den Endkunden auf einer  Meldung besteht.

Größter Gefahrenbereich, der in den  Verträgen teilweise noch nicht oder nicht  ausreichend berücksichtigt ist, ist mittlerweile das Arbeiten in, über und mit dem  Internet. Beispiele sind der Einsatz von  Vergleichsprogrammen und Portalen mit  einer ganzen Reihe von neuen Haftungskriterien. Allein schon der so selbstverständliche gewerbliche Internet-Auftritt  kann zu Streit- und Haftungsfällen führen.  Beispiel ist eine Klage wegen unlauteren  Wettbewerbs bei bestimmten Onlineaktivitäten. Oder was passiert, wenn sich  Vermittler einen Virus eingefangen haben  und dieser über ihr Mailprogramm eine  große Anzahl ihrer Kunden schädigt? Nur  gut gestaltete VSH-Policen formulieren  dafür ausreichenden Deckungsschutz.  

Ein Relikt älterer VSH-Policen sind  Haftungsausschlüsse bei Vermittlungen  im Verwandtenkreis. Als würde hier der  Vermittler mit weniger Sorgfalt arbeiten.  Oder es fehlen wichtige Erweiterungen,  die die Fortentwicklung des Geschäfts  mit sich bringt. Stichworte sind das  Arbeiten mit einem Korrespondenzmakler  oder mit Urlaubsvertretungen. Solche  Punkte sollten genauso optimal angepasst  werden wie gelegentliche Tippgebertätigkeiten von Vermögensverwaltern oder  Kooperationen mit einem Partner, der  sozialversicherungsfrei beratend tätig ist.

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