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Vermögensverwalter Dyrk Vieten Nachhaltige Investments erhalten EU-Schützenhilfe

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Dieser Vorgang ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem nachhaltigen Finanzmarkt, in dem das Risiko des Greenwashing, als des Vorgaukelns von Nachhaltigkeit, weitgehend ausgeschlossen wird. Vermögensverwalter und deren Kunden erhalten nun deutliche Hinweise darauf, ob und wie nachhaltig Finanzprodukte ausgestaltet sind und können Prüfungen und Entscheidungen im Investmentprozess dahingehend abstimmen. Auch die Entscheidung, wie sich mit nicht-nachhaltigen Produkten und Anlagen in Zukunft umgehen wollen, fällt dadurch erheblich leichter.

Problematisch ist aber weiterhin, dass es noch keine klare Definition der ESG-Kriterien („Environment“, „Social“, „Governance“) für die Kapitalanlage gibt. Zwar werden vielfach die Inhalte der einzelnen Säulen beispielshaft vorgestellt – etwa effizienter Umgang mit Energie und Rohstoffen, Einhaltung zentraler Arbeitsrechte und transparente Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung –, aber die Branche ist noch weit von einem einheitlichen Verständnis entfernt. Dabei besteht also Nachholbedarf.

Aber die EU-Regelungen kommen zur richtigen Zeit. Privatanleger interessieren sich mehr und mehr für nachhaltige Investments. Und wer sich nicht nachhaltig engagieren möchte, muss es nicht tun. Er darf weiterhin in herkömmliche Werte investiert werden. Daher ist die Taxonomie auch keine „Zwangsbeglückung“, wie sie sonst durchaus bei politischen Entscheidungsprozessen, und dabei insbesondere mit Bezug zur Finanzindustrie, gar nicht so selten vorkommt.

Weiter indes müssen die Vorschriften auch nicht gehen. Die Regelungen sind ausreichend, um nachhaltige Investments zu forcieren und die Weiterentwicklung zu begleiten. Die Anleger können jetzt entscheiden, was sie tun wollen und erhalten dafür die notwendigen Informationen.

Autor Dyrk Vieten ist Sprecher der Geschäftsführung des in Düsseldorf ansässigen Vermögensverwalters Ficon. Weitere Beiträge finden Sie unter auf www.v-check.de.

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