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Vermögensverwalter empfiehlt Wie Anleger ihren Nachlass sinnvoll planen

Von Lesedauer: 2 Minuten
Senior-Chef: Die Nachfolgeplanung wird in vielerlei Hinsicht zunehmend komplex, sagt Hubert Thaler, Vorstand bei Top Vermögen in Starnberg. „Familienmitglieder leben in unterschiedlichen Familienkonstellationen zusammen, man selbst will vielleicht sogar ins Ausland ziehen. Oder die Vermögensinhaber planen eine Stiftung zu gründen.“
Senior-Chef: Die Nachfolgeplanung wird in vielerlei Hinsicht zunehmend komplex, sagt Hubert Thaler, Vorstand bei Top Vermögen in Starnberg. „Familienmitglieder leben in unterschiedlichen Familienkonstellationen zusammen, man selbst will vielleicht sogar ins Ausland ziehen. Oder die Vermögensinhaber planen eine Stiftung zu gründen.“ | Foto: energepic.com

Der Beruf des Vermögensverwalters ist facettenreich: So lautete die Antwort eines über hundertjährigen Kunden auf die Frage, wie es ihm geht, einst so: „Mir geht es gut, aber mein Sohn schwächelt ein wenig. Ist ja doch schon über 80.“

Mit zunehmender Lebenserwartung stellt sich also auch die Frage, wann ein guter Zeitpunkt ist, sich mit dem Thema Nachlass zu beschäftigen. Erfahrungsgemäß erscheint es uns sinnvoll mit dem Austritt aus dem Berufsleben, dieses Thema anzugehen, obwohl dies häufig einhergeht, die neugewonnene Freiheit in vollen Zügen zu genießen und man damit verständlicherweise eigentlich anderes im Kopf hat. 

Aber es ist eben auch der Zeitpunkt, an dem es heißt von der finanziellen Lebensleistung zu zehren. Bei dieser Planung kommt das Thema Nachfolge ganz automatisch auf den Tisch.

Alle fünf Jahre prüfen

Hubert Thaler, Top Vermögen

Im Regelfall sollte man aber dann alle fünf Jahre die Verfügung prüfen und sicherstellen, dass noch alles seine Richtigkeit hat. Denn Familien – aber auch das Erbrecht - sind dynamisch. Eine 20 Jahre alte Verfügung kann dann gut gemeint sein, aber der aktuellen Situation nicht mehr vollumfänglich entsprechen.

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Aus unserer langjährigen Tätigkeit als Vermögensverwalter wissen wir auch: Vermögensinhaber unterschätzen die Komplexität. Daher raten wir regelmäßig dazu, ein unverbindliches Erstgespräch mit einem Experten zu führen, um möglichen Rechtsunsicherheiten vorzubeugen und auf der sicheren Seite zu sein.

Gemeinnützige Stiftung

Ein häufig anzutreffender Wunsch von Vermögensinhabern ist es auch, eine gemeinnützige Stiftung zu gründen. Häufig als testamentarischer Erbe. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob es nicht sinnvoll sein kann, bereits zu Lebzeiten eine kleine Stiftung aufzubauen und vielleicht sogar selbst in verantwortlicher Position mitzugestalten.

Die großen Vorteile hierbei sind, dass der Stifter seine philanthropische Philosophie eins zu eins in der Stiftung abgebildet sehen kann und es leichter gelingen kann, Stiftungsvorstände zu finden, die die Stiftungsarbeit, lebendig und gewissenhaft weiterführen können.

Daher gilt: Selbst mit der Nachfolgevorsorge kann man nicht früh genug beginnen.

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