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in Aktienmärkte: Analysen & PrognosenLesedauer: 2 Minuten

Vermögensverwalter erklärt US-Präsident Trump? Halten Sie (trotzdem) Aktien!

Michael Reuss ist geschäftsführender Gesellschafter bei der Huber, Reuss & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH in München.
Michael Reuss ist geschäftsführender Gesellschafter bei der Huber, Reuss & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH in München. | Foto: Jürgen Heppeler

Gleich zu Beginn der heißen Wahlkampfphase hat der Republikaner Donald Trump angekündigt, dass er jetzt „die Handschuhe ausziehen“ werde: „No more Mr. Nice Guy“ (Vorbei mit dem netten Kerl). Angesichts seiner bisherigen unkontrollierten Hasstiraden fragt man sich, wie er sich steigern möchte.

Hierzulande läuft vielen Menschen bei dem Gedanken, dass dieser Mann bald zum mächtigsten Mann der Welt aufsteigen könnte, ein kalter Schauer über den Rücken. In Amerika ist die Bevölkerung hinsichtlich seiner Kandidatur tief gespalten – auch bei den Republikanern: Seine Gegner haben ihn zunächst als Comicfigur belächelt, jetzt beschimpfen sie ihn als Großmaul und Lügner. Seine Anhänger sehen in ihm den Vorkämpfer gegen das liberale Establishment, gegen politische Korrektheit, Überfremdung und ein scheinbar marodes, ungerechtes System. Dieses einfache Weltbild mit der Aufteilung in Gut und Böse kommt offenbar an.

Der Ausgang der Wahl im November ist aus heutiger Sicht völlig offen. Für Anleger stellt sich nach dem Brexit-Debakel die Frage: Könnte eine Wahl Trumps zum US-Präsidenteneine neue Schockwelle an den Börsen auslösen? Auf den ersten Blick ist diese Gefahr nicht von der Hand zu weisen, denn unter Trump scheint alles möglich – und Unberechenbarkeit belastet oft die Aktienbörsen. Bei näherem Hinsehen stellt man jedoch fest: Ein US-Präsident ist zwar mächtig, aber eben nicht allmächtig. Markige Sprüche im Wahlkampfsind das eine, Verhandlungen mit hartgesottenen politischen Profis etwas ganz anderes.

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Diese Diskrepanz würde der politische Amateur Trump im Falle seiner Wahl sehr schnell zu spüren bekommen. Der New Yorker Geschäftsmann will mit den Chinesen neue Handelsabkommen besprechen. Er möchte, dass die NATO-Partner mehr Geld für das Militär ausgeben. Und er will, dass Mexiko für eine Mauer zu den USA bezahlt. Es ist kaum anzunehmen, dass er in diesen Punkten mit seinen außenpolitischen Verhandlungspartnern schnell Einigkeit erzielen wird.

Innenpolitisch setzt die Verfassung der präsidialen Macht enge Grenzen. So ist Gesetzgeber ausschließlich der Kongress und eben nicht der Präsident. Gerade in Obamas Amtszeit wurde deutlich, dass Senat und Repräsentantenhaus, die zusammen den Kongress bilden, häufig nicht nach der Pfeife des Präsidenten tanzen. Ein Präsident kann zwar eine Verfügung erlassen, aber er kann kein Gesetz verabschieden oder novellieren.

Überschreitet er seine Befugnisse, werden die Gerichte eingeschaltet. Neben dem Obersten Gerichtshof gibt es weitere Bundesgerichte und 50 Bundesstaaten mit eigener Gerichtsbarkeit. Das gilt übrigens auch für die Entsendung von Streitkräften. Soll dies dauerhaft erfolgen, muss der Kongress zustimmen. Unser Fazit daher: Lassen Sie sich von den wilden Wahlkampfparolen Trumps nicht beeindrucken, denn der Kongress und die Gerichte werden ihn wirksam ausbremsen. Bleiben Sie gelassen – und halten Sie Aktien!

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