Vermögensverwalter protestieren gegen höhere EdW-Beiträge
Im Zuge des Entschädigungsfalles Phoenix Kapitaldienst hatte das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr eine Änderung der Beitragsordnung der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) gefordert. Die in Deutschland über eine KWG-Lizenz verfügenden Wertpapierhandelsunternehmen wie Vermögensverwalter sind im EdW Pflichtmitglied. Die Neuordnung sieht unter anderem vor, dass der von den EdW-Mitgliedern zu entrichtende Jahresbeitrag generell um das 3,5-fache angehoben wird (von 0,35 auf 1,23 Prozent der Erträge aus Wertpapiergeschäften) und legt eine Kappungsgrenze von 45 Prozent des Jahresüberschusses fest (bislang: 10 Prozent). Eine Anhebung der Beiträge war nicht zuletzt aufgrund der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst mit einem Gesamtschaden von rund 600 Millionen Euro längst fällig. Die EdW war nicht auf derartige Schäden ausgelegt und erhielt im Dezember 2008 einen 128-Millionen-Euro-Kredit vom Bund, nachdem sich viele der im Rahmen einer obligatorischen Mitgliedschaft angeschlossenen Finanzdienstleister geweigert hatten, die exorbitanten Sonderzahlungen zur Entschädigung der Phoenix-Anleger zu leisten. Die EdW hat seit Ende Februar 2009 Teilentschädigungen in Höhe von rund 22 Millionen Euro an rund 5.000 Anleger zugesagt. Insgesamt sollen 30.000 Anleger betroffen sein. Risikoprofile werden ignoriert „Der Gesetzgeber hatte ausdrücklich den Auftrag erteilt, bei der Festlegung der Beitragssätze zu berücksichtigen, inwieweit von dem jeweiligen EdW-Mitglied ein Risiko ausgeht, sprich, inwieweit es selbst einen Entschädigungsfall verursachen kann. Das Bundesministerium der Finanzen ist diesem Auftrag in keinster Weise nachgekommen“, kritisiert Dr. Nero Knapp, Verbandsjustitiar beim VuV. Dem Verband gehören rund 180 bankenunabhängige Vermögensverwalter an. Anstatt anhand von bisherigen Entschädigungsfällen konkrete Risikoprofile der in unterschiedlichen Geschäftsbereichen tätigen EdW-Mitgliedsunternehmen zu ermitteln und danach die Jahresbeiträge festzulegen, habe das BMF eine völlig unreflektierte Pauschalbetrachtung angestellt. Benachteiligt, so Knapp, würden damit insbesondere die unabhängigen Vermögensverwalter. Denn der Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst und ähnliche Fälle hätten gezeigt, dass die wesentlichen Schadensfälle von Instituten ausgehen, die Kundengelder zulassungsgemäß in Besitz nehmen dürfen. Unabhängige Vermögensverwalter seien dazu jedoch nicht berechtigt und könnten daher kein nennenswertes Risiko für die Anleger auslösen. Für einen unabhängigen Vermögensverwalter sei es somit ausgeschlossen, ein Schneeballsystem à la Phoenix oder Madoff ins Rollen zu bringen. Unverhältnismäßige Belastung „Nach Ansicht des BMF sollen weiterhin diejenigen Institute mögliche Schäden bezahlen, die diese gar nicht verursachen können. Dies und der Umstand, dass diesen Instituten zugemutet werden soll, zusätzlich zur Steuerbelastung auch noch auf 45 Prozent ihres Jahresüberschusses zu verzichten, stößt auf komplettes Unverständnis bei unseren Mitgliedern“, so Knapp. Der VuV befürchtet, dass sich die Tendenz der Mitgliedsinstitute verstärkt, sich der EdW durch eine Verlegung des Firmenhauptsitzes ins Ausland zu entziehen. Die neue Beitragsverordnung werde zudem – zusätzlich zu der noch anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die bisherigen EdW-Beiträge – gerichtliche Verfahren von Seiten der EdW-Mitglieder provozieren.