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Vermögensverwalter Stefan Wallrich Leerverkäufe – Fluch oder Segen?

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Kein Unterschied zwischen Long- und Shortpositionen

Vollkommen legitime Motive für Leerverkäufe können unter anderem schlechte Unternehmensmeldungen, eine aufkommende Abwärtsdynamik bei einzelnen Aktien oder dem Gesamtmarkt oder auch einfach die Einschätzung sein, dass die Aktienkurse dem tatsächlichen angemessenen Bewertungsniveau nach oben enteilt sind. Hier lohnt sich die intensive Auseinandersetzung mit Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen, aus denen sich oft schon vor der offiziellen Bekanntgabe durch das Management eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation einer Aktiengesellschaft ablesen lässt.

Bei all diesen Punkten bieten Leerverkäufe eine sinnvolle Möglichkeit, bestimmte Kapitalmarkterwartungen in positive Renditen umzusetzen. So gesehen sind beide Positionen (Long und Short) unter ökonomischen Aspekten identisch zu beurteilen und sie tragen in gleichem Maße zur Findung des bestmöglichen Preises bei. Dabei ist das Shortgehen insofern besonders reizvoll, als Abwärtsbewegungen oft deutlich schneller und ausgeprägter verlaufen als Aufwärtstrends.

Erhebliche Unterschiede bestehen allerdings hinsichtlich des Risikos. Während Anleger bei klassischen Aktienpositionen maximal ihren Einsatz verlieren können, ist das Verlustrisiko bei Leerverkäufen theoretisch unbegrenzt. Erschwerend kommt hinzu, dass der Verleiher der Papiere diese in der Regel jederzeit zurückfordern kann. Der Zeitpunkt der (erzwungenen) Eindeckung liegt damit nicht unbedingt in den Händen des Leerverkäufers. Dabei entfällt diese Verpflichtung auch für den Fall nicht, dass der Börsenhandel mit den jeweiligen Titeln ausgesetzt wird. Zu Zwangseindeckungen durch die vermittelnde Bank oder den Broker wird es zudem kommen, wenn die hinterlegte Sicherheitsleistung (Margin) nicht mehr ausreicht.

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