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Vermögensverwalter Thomas Buckard „Vorsicht vor der Steuerfalle Investmentfonds!“

Warnt Fondsanleger vor einer Steurfalle: Vermögensverwalter Thomas Burkhard
Warnt Fondsanleger vor einer Steurfalle: Vermögensverwalter Thomas Burkhard | Foto: Bettina Osswald

Achtung vor der Steuerfalle Investmentfonds. Mit dem „Gesetz zur Reform der Investmentfondsbesteuerung 2018“ hat der Gesetzgeber unter der Überschrift der europäischen Harmonisierung die Steuerfreiheit von Kursgewinnen bei Altbeständen (Erwerb vor dem 1.1.2009) aufgehoben.

Frist läuft bis Ende 2018

Neben dieser unerfreulichen Tatsache ergibt sich ein weiteres Problem:
Per Ende 2017 müssen alle Fondsgesellschaften – auch die ausländischen – für jeden ihrer Fonds die steuerpflichtigen Erträge ermitteln und entsprechend deklarieren. Weil hiermit ein immenser Aufwand verbunden ist, wurde den Gesellschaften vom Bundesministerium für Finanzen eine Frist bis Ende 2018 eingeräumt, um die relevanten Daten nach zu melden.

Nun haben bereits viele Depotbanken ihre Erträgnisaufstellungen und Steuerbescheinigungen versandt, vielfach mit einem leicht zu übersehenden Hinweis, dass für einige Bestände in Investmentfonds (zumeist ausländische) die steuerlichen Daten noch nicht vorliegen. Der Anleger ist jedoch verpflichtet, diese Erträge beim Finanzamt zu deklarieren.

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Für diejenigen Kapitalanleger, die ihre Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters erstellen, dürfte das ein geringes Problem sein, haben diese Anleger doch ein weitaus größeres Zeitfenster als die „Selbsterklärer“. Denn diese müssen am 31. Mai 2018 liefern, werden dazu aber in jedem Fall nicht vollständig in der Lage sein.

Um sich nicht dem Vorwurf der unerlaubten Steuerverkürzung auszusetzen, sollten diese Anleger ihr zuständiges Finanzamt auf die Lücken in ihrer Erklärung hinweisen und um einen vorläufigen Bescheid bitten. Die fehlenden Erträge können – oder vielmehr müssen – dann im Laufe des Jahres 2018 und spätestens Anfang 2019 nachträglich erklärt werden. Die Daten sind übrigens unter der Adresse www.bundesanzeiger.de elektronisch abrufbar.

Wieder einmal viel bürokratischer Aufwand – doch zum Schluss noch eine gute Nachricht: Seit 1. Januar 2018 werden alle Fonds gleichbehandelt und müssen taggenau ihre steuerlichen Daten veröffentlichen. Damit dürfte der Stress einmaliger Natur sein – zumindest bis zur nächsten Steuerreform…

Autor Thomas Buckard ist Vorstand der Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen aus Wuppertal.

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