Vor dem Landgericht Düsseldorf wird heute (2. März 2026) ein Fall verhandelt, der grundlegende Fragen zur Beratungspflicht von Versicherungsmaklern aufwirft. Unternehmerin und Moderatorin Verona Pooth und ihr Mann Franjo Pooth klagen gegen ihren ehemaligen Vermittler, nachdem ein Einbruch an Heiligabend 2021 einen Schaden von mutmaßlich über einer Million Euro hinterließ und die Helvetia Versicherung nur einen Teil davon erstattet hat.
Die unbekannten Täter hatten damals unter anderem den Tresor aus dem Wohnhaus mitgenommen. Bis heute soll der vollständig gestohlene Schmuck nicht wieder aufgetaucht sein. Die Ermittlungsbehörden teilten bereits im Juli 2022 mit, dass die Täter nicht identifiziert und die Ermittlungen eingestellt wurden.
Falschberatung als Vorwurf der prominenten Klägerin
Pooth und ihr Mann fordern jetzt knapp 700.000 Euro von einer Maklerfirma, wie eine Sprecherin des Landgerichtes laut mehrerer Medienberichte mitteilte. Im Kern des Rechtsstreits steht der Vorwurf der Falschberatung. Pooth wirft ihrem langjährigen Makler Dietmar B., der sie über ein Jahrzehnt betreut haben soll, vor, sie nicht ausreichend versichert zu haben.
Konkret habe der Mann versäumt, die Versicherungssumme den steigenden Werten ihrer Sammlung anzupassen. Es habe zunächst noch mehrfach Anpassungen gegeben, in den vergangenen Jahren aber nicht mehr, so die Darstellung der Klägerin. Eine Liste der versicherten Schmuckstücke sei nur an ihren Mann verschickt worden, aber nicht an sie. „Diese Liste war unvollständig und wurde von uns nie bestätigt“, sagte Pooth gegenüber „BILD“.
Makler weist Vorwürfe zurück
Der Makler ist einer von zwei Geschäftsführern der Firma B+W Assekuranzmakler aus Düsseldorf. Das Unternehmen ist laut Website unter anderem auf die Absicherung spezieller Sportwagen und Oldtimer spezialisiert. B., der selbst nicht vor Gericht erschien, bestreitet die Vorwürfe laut Medienberichten. Man habe keine Pflichtverletzung begangen.
Seine Anwältin sagte am Prozesstag zu „BILD“: „Es können nur Sachen versichert werden, die gemeldet wurden. Außerdem bestehen auch keine Versicherungsmöglichkeiten bis ins Unendliche.“ Damit bestreitet der Beklagte offensichtlich, dass Pooth ihre Obliegenheiten, wie die Mitteilung von Neuanschaffungen und Wertsteigerungen, erfüllt hat.
Sollte Pooth den Nachweis führen können, ihre vertraglichen Pflichten erfüllt zu haben und das Gericht eine Falschberatung durch den Makler feststellen, würde wohl dessen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greifen. Diese Pflichtversicherung für Versicherungsmakler ist genau für solche Szenarien konzipiert: Sie deckt Schäden ab, die Kunden durch fehlerhafte Beratung oder unzureichende Absicherung entstehen.
Hoher Schaden durch Unterversicherung – Schmuck war Altersvorsorge
Die Versicherung regulierte laut Pooth den ihr obliegenden Teil der Schadensumme von über einer Million Euro, angeblich 650.000 Euro. Den verbleibenden Schaden verweigere sie jedoch mit Verweis auf die festgestellte Unterversicherung. Pooth: „Ich habe meine Beiträge immer bezahlt, und die waren hoch. Trotzdem heißt es heute, ich sei unterversichert gewesen.“ Außerdem habe sie ihre Pflichten als Versicherungsnehmerin vollständig erfüllt: „Ich kann jedes Schmuckstück belegen. Mit Quittungen, Zertifikaten und datierten Fotos.“
Die 57-jährige TV-Persönlichkeit ging vor dem Prozess gewohnt medienwirksam in die Offensive und setzt dabei auch auf einen emotionalen Faktor. In dem „BILD“-Bericht heißt es von ihr: „Ich bin am Boden zerstört und kann es kaum fassen, dass mein Versicherungsmakler sich in dieser schwierigen Situation gegen mich stellt und jegliche Verantwortung von sich weist. (...). Dadurch droht mir ein erheblicher finanzieller Schaden, was mich zutiefst belastet.“
Pooth gibt an, dass sie über 25 Jahre ihr ganzes Geld in Schmuck investiert habe. „Das war mein Lebenswerk Andere kaufen Aktien oder Immobilien. Ich habe gezielt hochwertigen Schmuck gekauft. Diamanten, Gold und Markenstücke (...). Schmuck verliert nicht an Wert.“ Es sei ihr dabei nicht um Luxus, sondern um ihre Absicherung gegangen. Sie stamme nicht aus einer wohlhabenden Familie und habe nichts geerbt.
Helvetia soll den Vertrag gekündigt haben
Hinzu kommt eine offensichtliche Enttäuschung, dass ihr Vertrag bei der Helvetia Versicherung vor einigen Monaten gekündigt worden sei. Pooth bezeichnet sich in diesem Zusammenhang als eine seit vielen Jahren treue Kundin. Klar ist, dass diese Praxis ein bekanntes Phänomen ist – Versicherer nutzen ihr ordentliches Kündigungsrecht nach Schadensfällen, was Versicherungsnehmer in Hochwertsegmenten vor erhebliche Probleme bei der Neudeckung stellen kann.
Die Helvetia fungiert in dem Verfahren als Streitverkündete, wie eine Sprecherin des Gerichts laut Anfrage von DAS INVESTMENT Versicherungen mitteilte. Sie wird über den Rechtsstreit informiert, ohne automatisch Verfahrenspartei zu werden. Das geschieht, wenn eine Partei (Streitverkünder) befürchtet, im Falle des Unterlegens Rückgriff auf einen Dritten nehmen zu müssen.
Die Fragen unserer Redaktion, wie hoch die Deckung des Vertrags von Pooth war, ob es Einwände im Zuge der Leistungsregulierung gab und warum ihr Vertrag gekündigt wurde, wollte die Helvetia nicht beantworten. Eine Sprecherin des Unternehmens schrieb: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu einem laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben.“
Aktualisierung (3. März):
Beweislast wohl bei Pooth – nur ein Drittel der geforderten Summe als Schadensersatz
Mittlerweile ist bekannt geworden, dass beim Verhandlungstermin am Montag vorerst eine außergerichtliche Lösung vorgeschlagen wurde. Auch darüber berichtet aktuell „BILD“. Richterin Antonia Roters verkündete demnach nach fast zwei Stunden Verhandlung: „Die Kammer regt eine gütliche Einigung an – auch im Hinblick darauf, dass es gewisse Risiken für die Klägerin gibt.“ Denn die Beweislast läge möglicherweise bei Pooth.
Als zu zahlende Summe nannte die Richterin „ein Drittel der geforderten Summe“. Laut des Medienberichts entspräche das inklusive einer weiteren Zahlung der Hausratversicherung einem Betrag von rund 295.000 Euro.
Gütliche Einigung wahrscheinlich
Laut „BILD“ will Pooth sich überlegen, ob sie diesen Vorschlag annimmt. Doch die Äußerungen lassen eine gütliche Einigung naheliegen. „Natürlich bin ich nicht begeistert. Das tut weh, vor allem, weil ich nichts falsch gemacht habe. Aber ich möchte das jetzt auch irgendwie mal abschließen, deshalb werde ich mich mit der Gegenseite über eine Einigung unterhalten. Ich hoffe, dass sie noch etwas höher ausfällt als der Vorschlag. Aber ich habe die Richterin auch als fair empfunden.“
Am 11. Mai 2026 soll in dem Verfahren eine Entscheidung fallen.
