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Massenhafte Vertragskündigungen Versicherer Axa will vor den BGH ziehen

Hauptverwaltung der Axa in Köln
Hauptverwaltung der Axa in Köln: Der Versicherer wandelte laufende Unfall-Kombirentenverträge in sogenannte Existenzschutzversicherungen um, wogegen die Verbraucherzentrale Hamburg klagte. Der Rechtsstreit dürfte bald vor dem Bundesgerichtshof weitergehen. | Foto: AXA

Durfte die Axa knapp 18.000 zwischen 2006 und 2010 abgeschlossene Verträge ihrer „Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr“ kündigen, wenn die Kunden einer Umwandlung in eine sogenannte Existenzschutzversicherung nicht zustimmen? Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt erneut das Oberlandesgericht Köln.

In ihrem am Freitag verkündeten Urteil (Aktenzeichen: 20 U 21/21) gaben die Richter der klagenden Verbraucherzentrale Hamburg recht. Denn nach Ansicht des Berufungsgerichts sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Policen unzulässig, erklärt ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage von DAS INVESTMENT.

„Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der Axa Unfall-Kombirente nicht vorrangig um eine Unfallversicherung. Diese bildet zwar das Gerüst dieses Produktes, vermittelt wird aber eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, erklärte hierzu vor zwei Jahren Kerstin Becker-Eiselen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH).

BU- oder Unfallversicherung?

Denn Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen seitens der Versicherer nicht ordentlich, also ohne besonderen Grund, gekündigt werden. Daher sei eine solche Kündigung der Axa Unfall-Kombirente aus Sicht der Hamburger Verbraucherschützer auch gar nicht möglich. Deshalb habe man Klage gegen die Axa Versicherung eingereicht.

Kerstin Becker-Eiselen, VZHH

„Die Unfall-Kombirente ist keine BU-Versicherung, sondern ein Produkt aus der Sparte der Unfallversicherung“, entgegnete damals eine Axa-Sprecherin auf Anfrage von DAS INVESTMENT. Demnach entspreche das Vorgehen geltendem Recht. „Das beidseitige Kündigungsrecht ist vertraglich klar geregelt und gesetzlich verankert.“

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Außerdem betonte die Axa-Sprecherin, dass alle laufenden Unfallrenten lebenslang weiter bedient würden. Und sie widersprach auch der Ansicht, die als Alternative angebotene Existenzschutzversicherung biete deutlich schlechtere Konditionen für den Kunden. Das Nachfolgeprodukt böte stattdessen „in wesentlichen Aspekten verbesserte Leistungen“.

An dieser Einschätzung habe sich in der Zwischenzeit nichts grundlegend geändert, betont ein Sprecher des Versicherers jetzt auf Anfrage von DAS INVESTMENT. „Unsere rechtliche Auffassung zu diesem Thema ist weiterhin eindeutig: Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht. Das haben übrigens auch die Entscheidungen anderer Gerichte zu diesem Sachverhalt bestätigt.“

Nach einer erfolglosen Unterlassungserklärung war die Verbraucherzentale mit ihrer Klage vor dem Landgericht Köln im Januar erstinstanzlich zunächst gescheitert. Die Axa wolle das aktuelle Urteil daher nicht akzeptieren: „Die Entscheidung des Gerichts werden wir rechtlich prüfen und Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Insoweit ist das Urteil nicht rechtskräftig.“

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