Wieder Ärger um Markus Braun Versicherer Chubb muss Anwälte und PR für Ex-Wirecard-Chef bezahlen
Der US-amerikanische Versicherer Chubb muss die Anwalts- und Beraterkosten des ehemaligen Wirecard-Chefs Markus Braun bezahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren (Aktenzeichen 7 U 96/21). Mit Chubb schloss Wirecard im Jahr 2002 eine sogenannte D&O-Versicherung, also eine Manager-Haftpflicht, über 15 Millionen Euro ab.
Der Streit um die Rechnungen der Kanzlei und der Presseagentur dauert bereits Monate an. Braun sitzt seit einem Jahr in Untersuchungshaft und wehrt sich gegen die Betrugs- und Manipulationsvorwürfe der Staatsanwaltschaft München.
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Das Frankfurter OLG stellt nun fest: Der Versicherer kann sich gegenüber Wirecard nicht auf einen Leistungsausschluss aufgrund arglistiger Täuschung bei Vertragsverlängerung stützen. PR-Kosten sind gedeckt, wenn einer versicherten Person „durch kritische Medienberichterstattung über einen versicherten Haftpflicht-Versicherungsfall ein karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden“ drohe, heißt es im Urteil.
„Der Versicherungsschutz entfällt gemäß den Vertragsbedingungen erst bei der Feststellung einer vorsätzlichen oder wissentlichen Pflichtverletzung.“ Doch an einer dafür „erforderlichen rechtskräftigen Entscheidung oder einem Eingeständnis“ fehlt es. Im Klartext: Solange Braun nicht schuldig gesprochen wird, muss Chubb zahlen.