Kein Geld wegen Corona? Versicherer wehren sich gegen Gerüchte
Wer eine Rente aus einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung beantragt werde nicht pauschal abgelehnt, weil er an Covid-19 erkrankt ist oder war beziehungsweise eine Corona-Impfspritze erhalten hat. „Gegen diese Gerüchte vor allem in den sozialen Medien setzen wir uns entschieden zur Wehr“, betont Jörg Asmussen.
„Wird eine versicherte Person durch die Langzeitfolgen einer Infektion mit Covid-19 oder durch einen Impfschaden berufsunfähig, dann zahlt die Versicherung ohne Wenn und Aber“, so der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Stellungnahme weiter.
Wir setzen uns gegen Leistungsverweigerer-Gerüchte im Zusammenhang mit einer #Corona-Erkrankung zur Wehr. Wird ein/e Versicherte/r durch Langzeitfolgen einer Infektion oder einen Impfschaden berufsunfähig, dann zahlt die #Versicherung ohne Wenn und Aber. https://t.co/RybaOLVKsg
— Jörg Asmussen (@JoergAsmussen) 14. Mai 2021
Die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen prüfen demnach ausschließlich, ob der Kunde seinen aktuellen Beruf mindestens ein halbes Jahr lang nur noch zur Hälfte ausüben kann. Das gelte unabhängig davon, ob der Grund für die so definierte Berufsunfähigkeit eine Krankheit oder ein Unfall war und ob diese Ursache privat oder berufsbedingt ist.
Covid-19 eine Krankheit wie jede andere
Und auch bei der Gesundheitsprüfung wird Covid-19 laut Asmussen wie jede andere vorangegangene Krankheit behandelt. Ist sie vollständig ausgeheilt und ergeben sich auch aus der Behandlung der Krankheit keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit, stehe einem Vertragsabschluss nichts mehr entgegen.
„Covid-19 ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Krankheit wie jede andere auch“, erklärt Asmussen. Allerdings müsse sie im Rahmen der üblichen Gesundheitsfragen angegeben werden, auch wenn es sich nur um ein positives Testergebnis bei einer ansonsten symptomlosen Infektion handelt.
Zwei Optionen bei dauerhaften Schäden
Falls aber nach einer überstandenen Covid-19-Erkrankung beispielsweise die Lunge dauerhaft geschädigt ist, gibt es in der Regel zwei Optionen: Der Versicherer prüft erstens, ob er deswegen eine erhöhte Versicherungsprämie als Risikozuschlag verlangt. Und zweitens, ob er auch den Schutzumfang einschränkt.
Hallo, Herr Kaiser!
Risikolebensversicherung zahlt bei Tod
Eine vorsorgliche Impfung spiele bei vorvertraglichen Gesundheitsprüfungen in der Regel keine Rolle – egal ob gegen Tetanus, Grippe oder Coronaviren. Und auch in der Risikolebensversicherung habe eine Impfung gegen Covid-19 weder negative noch positive Folgen für den Versicherungsschutz oder die Prämienhöhe, erklärt Asmussen.
Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn sich die versicherte Person nach Vertragsabschluss mit Covid-19 infiziert und in der Folge verstirbt. Wer eine Risikolebensversicherung neu abschließen will, muss den Versicherer in der Regel über eine akute und auch eine überstandene Infektion informieren.
Bei Impfschäden kommt es auf Vertrag an
In der Unfallversicherung sind Impfschäden standardmäßig nicht mitversichert. Denn auch Infektionen sind dort in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahmen gelten nur für Infektionen mit Tollwut oder Wundstarrkrampf, Infektionen infolge einer unfallbedingten Heilbehandlung oder Infektionen über eine größere Unfallverletzung.
Einige Versicherer bieten inzwischen auch Impfschadenschutz an, allerdings in sehr unterschiedlichem Umfang. Teilweise ist der Versicherungsschutz begrenzt auf bestimmte Impfungen wie Tollwut, teilweise geht er aber auch darüber hinaus. Welche konkreten Impfungen versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Sind Impfschäden in der Unfallversicherung mitversichert, leistet der Versicherer, wenn infolge einer Impfung eine Invalidität festgestellt wird oder ein Todesfall eintritt. Wer einen Antrag auf eine neue Unfallversicherung stellt, muss ohnehin keine Gesundheitsfragen beantworten. Eine Impfung gegen Sars-Cov-2 spielt hier somit auch keine Rolle.