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Inflationsausgleichsprämie Versicherer zahlen Tarifbeschäftigten 2.000 Euro

Frau beim Kleidungskauf
Frau beim Kleidungskauf: Um die Folgen der Inflation für ihre Beschäftigten auszugleichen, dürfen Untenehmen ihnen bis zu 3.000 Euro Prämie steuer- und abgabefrei zahlen. | Foto: Pexels

Mit der sogenannten Inflationsausgleichsprämie schaffte der Gesetzgeber die Möglichkeit, allen Arbeitnehmern bis zum 31. Dezember 2024 eine steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zu bezahlen – zusätzlich zum Arbeitslohn. Einige Versicherer wie Zurich und Allianz erklärten sich daraufhin bereit, ihren Beschäftigten den steuer- und abgabenfreien Bonus zukommen zu lassen. Der Großteil der Versicherungsunternehmen jedoch wartete das Ergebnis der für Anfang Dezember angesetzten Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ab.

 

 

Nun ist es soweit. Zehn Stunden sprachen Vertreter des Arbeitgeberverbands der Versicherungs-Unternehmen in Deutschland (AGV) und der Vereinten Dienstleistungs-Gewerkschaft (Verdi) am Samstag über den laufenden Tarifvertrag. Verdi forderte dabei die volle Ausgleichsprämie von 3.000 Euro.

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2.000 Euro bis spätestens 31. März 2024

Ganz so weit wollte der AGV zwar nicht gehen. Aber immerhin stimmten die Arbeitgeber einem Kompromiss zu: Nun bekommen die tariflich bezahlten Angestellten 2.000 Euro Inflationsausgleichsprämie. Dabei müssen Versicherer 1.000 Euro bis spätestens 31. März 2023 und weitere 1.000 Euro bis spätestens 31. März 2024 auszahlen.

Die Zahlung erhalten neben den Angestellten des Innendienstes auch die Angestellten des Außendienstes und die Auszubildenden, und zwar in gleicher Höhe. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig.

Für Angestellte in Elternzeit soll – abweichend von der üblichen Systematik bei tariflichen Einmalzahlungen – noch eine Sonderregelung gefunden werden. Darüber wollen AGV und Verdi bis 28. Februar 2023 verhandeln.

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