Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Versicherte gegen Vergleichsportal BdV unterstützt BVK-Klage gegen Check24

in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten
Heute findet die Verhandlung des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) gegen das Internetportal Check24 vor dem Landgericht München statt. Es geht um die Frage, ob das Portal gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) unterstützt das Vorgehen des BVK.

„Vergleichsportale, die sich nicht ordnungsgemäß als Vermittler ausgeben, sind auch uns schon lange ein Dorn im Auge“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Die Kritik richtet sich auch gegen werbefinanzierte Informationsportale, die sich den Nimbus des Verbraucherschutzes geben. „Es gilt auch im Netz die Positionen des Verbraucherschutzes zu verteidigen“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Der BVK fordert, dass Internetportale, die Versicherungen vermitteln, wie alle anderen Marktteilnehmer schon beim ersten Kundenkontakt in verständlicher Textform über ihren Status als Versicherungsvermittler informieren müssen. „Das halten auch wir für unverzichtbar, denn nur so weiß der Verbraucher woran er ist und dass Provisionen beim Vertragsabschluss fließen“, erläutert Kleinlein.

Ebenso gehören eine individuelle Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine individuelle Beratung zur Pflicht eines Internetportals wie Check 24. Ob diese dem jedoch nachkommen können, ist sicherlich mehr als fraglich. Da Check24 die o. g. Missstände nicht beseitigen wollte, reichte der BVK im September Klage ein. Die Klärung vor Gericht kann man nun gespannt abwarten.

Kritisch sieht der BdV auch Informationsplattformen, die vermeintlich unabhängig auftreten, letztlich aber von Marktteilnehmern finanziert werden oder aber werbegetrieben agieren. „Das Internet erlaubt Wildwuchs, den wir genau beobachten, um dann einzugreifen, wenn die Grenzen der Unabhängigkeit und des Verbraucherschutzes überschritten werden“, erklärt Kleinlein.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Tipps der Redaktion