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Versicherungsberatung gegen Honorar „Riester-, Rürup- oder PKV-Verträge würden wie Sauerbier in den Regalen schmoren“

Rüdiger Falken, Versicherungsberater und Mitbegründer der Kanzlei Falken Sammer Deppner
Rüdiger Falken, Versicherungsberater und Mitbegründer der Kanzlei Falken Sammer Deppner

DAS INVESTMENT.com: „Zum Abschluss von Produkten braucht uns heute keiner mehr“, schrieb vor kurzem die Honorarberaterin Anette Weiß. Sie sehen das anders. Warum?

Rüdiger Falken: Mit der Auswahl des geeigneten Produktes – ob mit oder ohne Versicherungsberater - ist es in der Regel nicht getan. Beim Vertragsschluss sind zum Beispiel zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) umfangreiche Obliegenheiten zu beachten, die von den Verbrauchern in fast allen Fällen falsch verstanden werden. Mit einer Produktempfehlung sollte die Beratung nicht enden. Vor allem, wenn Vorerkrankungen vorliegen, ist es das Know-how des Versicherungsberaters, den bestmöglichen Vertrag am Markt zu erhalten. Nicht selten sind Nachverhandlungen mit dem Versicherer nötig, um eine Vorerkrankungen eben doch oder mit besseren Ausschlüssen zu versichern. Wir begleiten den Vertragsschluss – wenn der Mandant dies wünscht - bis zum Ende. Letztlich bis zur Prüfung, ob der Versicherer den Vertrag richtig ausgestellt hat. Zu allen Versicherungsverträgen können außerdem fatale Fehler bei der Antragstellung gemacht werden, die zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Oder zu erheblichen Abzügen, wie wir dies im Schadenfall immer wieder erleben müssen. 

Sie werfen Anette Weiß vor, den Gesetzestext des Paragrafs 34 e Gewerbeordnung (GewO) falsch verstanden zu haben. Inwiefern?

Falken: Der relativ kurze Absatz beinhaltet sehr viel mehr Tätigkeiten, als gemeinhin – und so auch von Frau Weiß – dargestellt wird. Es wird immer wieder angeführt, dass es sich nicht lohnt, 150 Euro Honorar für eine Privathaftpflichtversicherung im Wert von 60 Euro oder das Ausfüllen der Schadensanzeige aufzuwenden. Darum geht es überhaupt nicht. Hinter den 60 Euro Jahresbeitrag steht im Übrigen eine Leistung von 10 Millionen Euro.

Wie meinen Sie das?

Falken: Beim Ausfüllen einer Schadenanzeige werden vom Verbraucher zumeist Fehler gemacht, die zur Ablehnung des Schadens führen. Wir achten darauf, dass die Fragen richtig beantwortet werden und begleiten Schadensfälle bis zur Regulierung. Vor allem bei der Durchsetzung von BU-Renten werden wir oft eingeschaltet. Bei der rechtlichen Vertretung im Schadensfall geht es nicht um die Schadensanzeige, sondern um die Durchsetzung der Ansprüche der Verbraucher. Wenn der Versicherer nach der Beratung durch einen Versicherungsberater nicht 80.000 Euro, sondern 120.000 Euro für einen Feuerschaden zahlen muss, dann hat sich der Honoraraufwand bezahlt gemacht. Das sind keine seltenen Fälle.