Versicherungslücken Wie Berater Mediziner richtig betreuen
Bei Deutschlands Krankenversicherern gelten Mediziner als besonders willkommene Kundengruppe. Sie verursachen statistisch gesehen relativ geringe Krankheitskosten, da sie viel über gesundheitsbewusstes Leben wissen. Außerdem erkennen sie besonders früh mögliche Krankheitsbilder am eigenen Körper. Daher locken viele Anbieter privater Krankenversicherungen (PKV) sie mit besonders günstigen Ärztetarifen. Gegenüber den normalen Policen sind die Tarife für Allgemeinmediziner, Zahnärzte und Medizinstudenten um bis zu 30 Prozent günstiger. Die genaue Höhe des Beitrags hängt ab von den Faktoren Alter, Gesundheitszustand und gewünschtes Leistungsspektrum.
Ein Wechsel in die PKV ist für viele Mediziner kein Problem. Zwar gilt auch für Ärzte im Angestelltenverhältnis die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 62.550 Euro. Doch dieses Mindestgehalt, bis zu dem die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, überschreiten die meisten Mediziner problemlos. Und ein niedergelassener Arzt mit eigener Praxis kann sich auch unabhängig von seinem Einkommen privat versichern. Zuvor müssen aber auch Halbgötter in Weiß Fragebögen zum eigenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß ausfüllen. Die Mühe lohnt sich angesichts vieler Privilegien für Privatpatienten.

Foto: A.S.I.

Hallo, Herr Kaiser!
Über die Leistungsunterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wissen Ärzte in der Regel am besten Bescheid. Hilfe benötigen Sie jedoch bei Themen wie Praxisübernahme, Finanzierung oder Versicherung. Hier bieten die Berater der A.S.I. Wirtschaftsberatung ihre Hilfe an. Sie verfügen nach eigenen Angaben auch über das nötige Know-how, welche Anforderungen Ärzte verschiedener medizinischer Fachrichtungen haben.
„Dazu gehört auch Wissen über den Bedarf an Technik in einer Praxis. Der Berater sollte den Investitionsbedarf konkret kennen“, sagt Franz-Josef Rosemeyer, Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung. Mit den betriebswirtschaftlichen Konzepten solle schließlich ein Betreuungsverhältnis vom Jobeinstieg bis zum Ruhestand wachsen.