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Aktualisiert am 13.10.2020 - 13:12 Uhrin VersicherungenLesedauer: 8 Minuten

Versicherungsmakler Frank Rindermann Berufseinsteiger brauchen andere Berufsunfähigkeits-Policen

Krankenschwester im Stress: Wer im Job andere Menschen pflegt, sollte seine eigene Arbeitskraft möglichst früh finanziell absichern.
Krankenschwester im Stress: Wer im Job andere Menschen pflegt, sollte seine eigene Arbeitskraft möglichst früh finanziell absichern. | Foto: JMG / pixelio.de

Die private Absicherung des Einkommens bei Berufsunfähigkeit (BU) ist für junge Menschen besonders heikel. Zudem entsteht erst nach fünf Beitragsjahren in der Rentenversicherung ein Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMR). Die EMR entspricht dann etwa dem Hartz IV-Satz.

Frank Rindermann, FRF Finanz- & Versicherungsmakler

Das macht die BU-Absicherung gerade für junge Menschen sehr wichtig. Außerdem ist die BU-Police für junge Menschen viel günstiger und die Chancen sind größer, überhaupt einen Vertrag zu erhalten, weil meist weniger Vorerkrankungen vorliegen, als bei älteren Menschen.

Schon vor einer Antragstellung müssen weit in die Zukunft reichende Entscheidungen getroffen werden. Ein laufender BU-Vertrag kann später eventuell nicht mehr geändert werden, wenn durch berufliche oder persönliche Veränderungen andere – vorher unwichtige Bedingungspunkte – plötzlich wichtig werden. Junge Menschen benötigen einen BU-Vertrag für 45 Jahre oder mehr. Da muss der Vertrag andere Klauseln aufweisen, als z.B. bei einem 40-jährigen Familienvater.

Ein optimaler BU-Tarif berücksichtigt genau die spezielle Situation von Berufsanfängern und deren mögliche Veränderungen im Berufs- oder Privatleben.

Wichtige Anforderungen an eine BU für Berufsanfänger

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Um ein Höchstmaß an Flexibilität zu gewährleisten, sollten spezielle Klauseln für Berufseinsteiger und Personen in Ausbildung (Azubis und Studenten) enthalten sein. Zum Beispiel sollte in den Versicherungsbedingungen geregelt sein:

  • Auf welchen Beruf wird im BU-Fall geprüft, wenn die versicherte Person noch in Ausbildung ist; z.B. als Auszubildender oder Student?
  • Kann der Versicherer einen Azubi oder einen Studenten, der Berufsunfähig wird, auf einen anderen als den Zielberuf der Ausbildung verweisen, wenn er diesen Beruf dann noch ausüben könnte?
  • Was passiert, wenn eine Frau nach ihrer Ausbildung oder nach einigen Jahren beruflicher Tätigkeit, ein Kind zur Welt bringt und einige Jahre zu Hause bleibt?
  • Was passiert, wenn die versicherte Person in Elternzeit ist?
  • Gibt es für junge Menschen einen verminderten Anfangsbeitrag?
  • Welche Erhöhungsoptionen gibt es ohne erneute Gesundheitsprüfung?
  • Unter welchen Voraussetzungen und wie lange kann der BU-Vertrag „pausiert“ (z.B. Beitragsunterbrechung, Stundung u.ä.) werden?
  • Ab wann wird im Pflegefall die BU-Rente gezahlt?
  • Gibt es Optionen zur Mitversicherung von Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung mit „gelben Schein“) und wie lange wird dann die BU-Rente gezahlt?

Viele der o.g. Punkte sind für ältere Menschen, die beruflich und auch in der persönlichen Lebensplanung bereits fortgeschritten sind, weniger wichtig. Umso wichtiger jedoch für Personen, die noch am Beginn ihres Lebensweges stehen.

Solche Policen gibt es heute in unterschiedlicher Qualität zu finden.

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