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Aktualisiert am 13.10.2020 - 13:12 Uhrin VersicherungenLesedauer: 8 Minuten

Versicherungsmakler Frank Rindermann Berufseinsteiger brauchen andere Berufsunfähigkeits-Policen

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Basler Berufsunfähigkeitsversicherung für Einsteiger

Für einen Kunden haben wir zuletzt nach einem geeigneten Einsteigertarif für eine Auszubildende Krankenpflegerin unter den Marktangeboten gesucht.

Am Ende fiel die Wahl auf den Einsteigertarif der Basler Versicherungen. Die „Berufsunfähigkeitsversicherung Einsteiger“ trägt die Tarifbezeichnung „BPS18 / BAL8408 07.19“. Die wichtigsten Eckpunkte unserer Tarif- Analyse fassen wir hier einmal zusammen:

Die Highlights des Basler Einsteigertarifs

Als besonders erwähnenswert können folgende Merkmale des Tarifs aufgeführt werden:

  1. Versicherbare Höchstrente zu Beginn

Die Höhe der versicherbaren Rente zu Beginn des Vertrages entscheidet darüber, welche maximale BU-Rente versichert werden kann. Dieses ist wichtig, um eine ausreichende Absicherung zu erhalten.

  • Bei Auszubildenden beträgt die höchstmöglich zu versichernde BU-Rente zu Beginn monatlich 1.800 Euro. Gleiches gilt für Studenten. Damit sind bedarfsgerechte BU-Renten möglich, wenn Azubis ein höheres Lehrlings-Gehalt erhalten, wie z.B. in Berufen aus dem Elektronik-, IT-, Banken- und Versicherungssektor.

Bei vielen anderen BU-Tarifen sind nur BU-Renten von 1.000 Euro zu Beginn möglich.

  1. Nachversicherungsgarantien (ohne Gesundheitsprüfung)

Nachversicherungsgarantien können genutzt werden, um nach verschiedenen Anlässen die bisher versicherte BU-Rente zu erhöhen, um den Versicherungsschutz dem geänderten Bedarf anzupassen. Diese Erhöhung soll dann ohne Gesundheitsprüfung möglich sein.

Keine Gesundheitsprüfung ist deshalb ein Vorteil, weil Erhöhungen der BU-Renten mit einer Gesundheitsprüfung jederzeit möglich wären. Allerding könnte der dann festgestellte Gesundheitszustand durch zwischenzeitlich eingetretene Erkrankungen eine Erhöhung der Einkommensabsicherung eventuell vereiteln.

  • Der Einsteigertarif der Basler hat sehr umfangreiche Nachversicherungsgarantien, die eine Erhöhung der BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht, wenn z.B. das Einkommen deutlich gestiegen ist oder einfach nur ein höherer BU-Schutz benötigt wird (z.B. erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Heirat, bei Hausbau oder Geburt eines Kindes).

    Auch ohne ein konkretes Ereignis kann die BU-Rente zu Beginn des sechsten und des elften Vertragsjahres ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden.
  1. Geringe Hürde im Pflegefall

Eine Pflegebedürftigkeit gilt meist ebenfalls als Berufsunfähigkeit. In den Versicherungsbedingungen ist genau geregelt, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um die Berufsunfähigkeit zu begründen.

So kann bedingungsgemäß ein bestimmter Pflegegrad vorausgesetzt werden und/oder eine Mindestanzahl an Punkten nach ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens).

  • Im Basler Einsteigertarif wird bereits bei 1 ADL-Punkt die Berufsunfähigkeit bewilligt. Ebenso bei Demenz.

Die Prüfung nur nach ADL-Punkten halte ich für vorteilhafter, als die Einstufung nach gesetzlichem Pflegegrad. Schon eine kleine Änderung des Pflegegesetzes könnte dann schnell nachteilig für die Versicherten werden. 

  1. Kurze Abfragezeiträume in der Gesundheitsprüfung

Die bekanntlich größte Hürde, um eine Einkommensabsicherung in Form einer BU-Absicherung zu bekommen ist die Gesundheitsprüfung und deren Zeiträume, für die die Fragen zu ärztlichen Behandlungen, Krankheiten und Beschwerden zu beantworten sind. Auch bei jungen Menschen macht es einen Unterschied, ob Fragen dazu einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren umfassen.

  • Der Basler Einsteigertarif möchte Angaben für einen Zeitraum von nur drei Jahren im ambulanten und für fünf Jahre im stationären Bereich haben. Das gilt für alle Personen bis zum 30. Lebensjahr.

Andere Einsteigertarife fragen oft Zeiträume von fünf bzw. zehn Jahren ab.

  1. Reduzierter Beitrag

Während der Ausbildung oder den ersten Berufsjahren, ist das Einkommen meist knapp. Einsteigertarife bieten daher den Vertrag zu reduzierten Beiträgen in den ersten Jahren an. Erst nach einigen Jahren, ist ein höherer Beitrag zu zahlen.

  • Im Basler Einsteigertarif ist der Zahlbeitrag in den ersten fünf Vertragsjahren um 40 Prozent niedriger, als der „Normalbeitrag“. Ab dem sechsten Jahr ist dann der „normale“ Beitrag fällig. Zu dieser Zeit ist die versicherte Person ausgebildete Krankenpflegerin, bereits seit drei Jahren im Beruf etabliert und kann sich den nun höheren Beitrag eher leisten, als zu Beginn der Ausbildung.

Den Rabatt der ersten fünf Jahre lässt sich der Versicherer bezahlen. Die normale Prämie ist ab dem sechsten Jahr also ein klein wenig teurer, als wenn schon zu Vertragsbeginn der normale Beitrag zu zahlen gewesen wäre. Allerdings hätte sich der junge Mensch den höheren Anfangsbeitrag dann vielleicht gar nicht leisten können.

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