LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Aktualisiert am 03.07.2020 - 13:38 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Versicherungsmakler rät Gesundheitsfragen vor BU-Abschluss: So gehen Sie bei Falschdiagnosen vor

Seite 2 / 2

Vor diesem Hintergrund ist es leider auch nicht ausgeschlossen, dass das ein oder andere Mal eventuell sogar eine niemals existierende Diagnose in den Patientenakten vermerkt wurde, sei es durch ein Versehen (wo gearbeitet wird, können auch Fehler passieren), durch Zuordnungsprobleme (vorhandene Schlüssel passt nicht eindeutig zum Krankheitsbild) oder dergleichen.

Rund 30% der BU-Leistungsablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Im Leistungsfall kann das für die Versicherten jedoch gefährlich werden: In einer durchgeführten Erhebung des Analysehauses Franke und Bornberg wurden rund 30 Prozent der beantragten BU-Leistungsablehnungen von den jeweiligen Versicherern damit begründet, dass die betroffenen Kunden die sogenannte „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ verletzt hätten.

Wie man vorgehen kann, um mehr darüber zu erfahren was in seinen Akten bezüglich seines Gesundheitszustands steht, und was man tun kann wenn etwas Falsches vermerkt wurde, lesen Sie hier.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion