LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Versicherungsmakler über „Argentinienklausel“ Der kurioseste Ablehnungsgrund für einen LV-Antrag

Seite 2 / 2


Argentinien gefährlich, Syrien nicht 

Argentinien sei eben ein gefährliches Land, argumentiert ein Versicherungsmitarbeiter auf Helbergs Nachfrage. Bei anderen Ländern - zum Beispiel Syrien, Irak, Afghanistan - gilt ein solcher Ausschluss aber nicht - selbst wenn der Kunde mehrere Jahre in einem dieser Kriegsgebiete verbringen wollen würde, wäre er versichert. Unsinnig? „Das sind Vorgaben unseres Rückversicherers“, heißt es von dem Unternehmen. 

„Einmal mehr zeigt sich hier, dass man mit gesundem Menschenverstand in der Versicherungsbranche schnell an Grenzen stößt“, fasst Helberg zusammen. Er überlege nun, ob er seine Fragebögen zur LV-Risikovoranfrage auch noch um den Geburtsort ergänzen müsste. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion