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Versicherungsmakler über BU, EU und ärztliche Falschdiagnosen „Die Leistungsquote der BU-Versicherer liegt bei rund 70 %“

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Zurück zur BU: Lohnt sich ein Abschluss noch während der Schulzeit?

Wenzel: Für Schüler, die eine handwerkliche Ausbildung planen, auf jeden Fall. Dann sind die Beiträge noch günstig - und sie bleiben es auch. Allerdings sollte man hier das Kleingedruckte ganz genau lesen. Es ist nämlich wichtig, dass laut Vertragsbedingungen keine erneute Gesundheitsprüfung ansteht. Auch wenn die Vertragsklauseln eine spätere Umwandlung in eine EU-Versicherung vorsehen, sollte man sich besser für eine andere Police entscheiden.

Im Leistungsfall weigern sich viele BU-Versicherer zu zahlen, so ein weit verbreitetes Vorurteil. Wie sehen Ihre Erfahrungen diesbezüglich aus. Können Sie das bestätigen?

Wenzel: So gering ist die Leistungsquote der BU-Versicherer nicht, sie liegt bei rund 70 Prozent. Auch meine Erfahrungen können diese Zahl bestätigen. In unserem Bestand gibt es keinen einzigen abgelehnten Leistungsfall. Allerdings sind ein paar Fälle dabei, wo sich der Kunde und der Versicherer auf einen Vergleich einigen konnten. Das sind aber Fälle, in denen die Kunden nur vorübergehend berufsunfähig waren und anschließend wieder arbeiten konnten. Da standen sie mit dem Vergleich gar nicht so schlecht da, zumal dieser als Kulanz-Leistung steuerfrei ist.

Vor einigen Wochen hat das Problem ärztlicher Falschdiagnosen in der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt. In einem Interview erklärte TK-Chef Jens Baas, dass Krankenkassen Ärzte dazu anhalten, bei der Abrechnung zu mogeln und die Patienten kränker zu machen als sie sind. Ihr Kollege Matthias Helberg berichtet, dass jeder fünfte seiner Kunden von einer ärztlichen Falschdiagnose betroffen ist. Wie sind da Ihre Erfahrungen?

Wenzel: Dass jeder fünfte Kunde betroffen sein dürfte, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Auch ich hatte es schon mal mit kuriosen Sachen zu tun, wenn Kunden vor einem BU-Abschluss ihre Krankenakten angefordert hatten. Trotzdem glaube ich nicht, dass Mediziner bei der Abrechnung systematisch betrügen würden. Man sollte den Ärzten keine bösen Absichten unterstellen, schließlich sind sie am Wohl des Patienten interessiert und tun alles in ihrer Macht stehende, damit er schnell wieder gesund ist. Auch Falschdiagnosen können in einigen Fällen genau diesem Zweck dienen.

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