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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Wohngebäudeversicherung Elementar-Police als Pflicht für alle Wohngebäude gefordert

Wiederaufbau beschädigter Wohnhäuser sechs Monate nach der Jahrhundertflut im Ahrtal
Wiederaufbau beschädigter Wohnhäuser sechs Monate nach der Jahrhundertflut im Ahrtal: Die Abdeckung mit Elementarschadenversicherungen ist in Deutschland teilweise lückenhaft. Daher sei jetzt der Gesetzgeber gefragt, argumentiert der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen in einer aktuellen Veröffentlichung. | Foto: Imago Images / Future Image

Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) hat im Rahmen einer öffentlichen Fachveranstaltung seine Studie „Versicherungspflicht gegen Naturgefahren: Neue Entwicklungen, Verfassungskonformität und Akzeptanz in der Bevölkerung“ an das Bundesministerium für Verbraucherschutz übergeben. Damit greife der SVRV die von ihm bereits in 2019 vorgeschlagene Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen wieder auf und stelle neue Daten und Erkenntnisse für die anstehende politische Diskussion bereit.

Dazu gehöre ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen. Der Jura-Professor an der Universität Regensburg hat das Reformmodell des SVRV auf Verfassungsmäßigkeit geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag verfassungskonform sei. Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (Jumiko) war noch im Jahr 2017 der Ansicht, dass die Einführung einer Versicherungspflicht ohne Veränderung des verfassungsrechtlichen Rahmens nicht gerechtfertigt sei.

Versicherungspflicht mehrheitlich akzeptiert

Das Thema stehe nun jedoch wieder auf der politischen Agenda und die Arbeitsgruppe soll der Frühjahrskonferenz der Jumiko im Juni Ergebnisse einer ergebnisoffenen Prüfung präsentieren. Nach einer im Auftrag des SVRV vom Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap durchgeführte Online-Umfrage wird eine Versicherungspflicht auch mehrheitlich von den Wahlberechtigten akzeptiert. „Es ist ein gutes Zeichen, dass das Thema Versicherung gegen Naturgefahren auf der politischen Agenda ist“, kommentiert Gert G. Wagner.

„Eine risikogerechte und zugleich sozial ausgestaltete Naturgefahrenversicherung, besonders für Altbauten in Hochrisikogebieten, schafft Sicherheit und einen Anreiz für individuelle Katastrophenvorsorge“, so das SVRV-Mitglied und Mitautor der aktuell veröffentlichten SVRV-Studie weiter. „Die Politik wird nicht darum herumkommen, den gesetzlichen Rahmen anzupassen – das sehen Versicherer und Verbraucherschützer auch so. Kontroversen im Detail gilt es gemeinsam zu klären.“

Wenige Häuser gegen Naturgefahren versichert

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Denn in Rheinland-Pfalz, dem neben Nordrhein-Westfalen besonders stark von der Flutkatastrophe des Sommers 2021 betroffenen Bundesland, sind fast zwei Drittel aller Wohngebäude nicht gegen Naturgefahren versichert. Betroffene Eigentümer hätten damit im Fall eines Schadens durch eine Naturkatastrophe keine Rechtssicherheit in Bezug auf die Beseitigung des Schadens – ohne ad hoc gewährte umfangreiche staatliche Hilfsgelder hätten vielen Menschen vor dem finanziellen Ruin gestanden.

Und in Hamburg, wo zuletzt eine Sturmflut wütete, sind sogar fast drei Viertel aller Wohngebäude nicht versichert. Die Erwartung, dass der Staat im Katastrophenfall hilft, senke wiederum den Anreiz zum Abschluss einer Versicherung. Diesen als „Charity Hazard“ bekannten Teufelskreis würde eine Versicherungspflicht durchbrechen. „Die Möglichkeit, das eigene Wohngebäude gegen Elementarschäden zu versichern, ist den meisten Eigentümerinnen und Eigentümern bekannt, viele scheinen sich aber ganz bewusst gegen eine Versicherung zu entscheiden.“

„Die Gründe sind unzureichendes Vertrauen in Versicherer und mangelndes Risikobewusstsein“, kommentiert Wagner die Umfrageergebnisse weiter. „Ohne eine Versicherungspflicht, für die es eine Mehrheit bei den Wahlberechtigten gibt, bleiben nach meiner Überzeugung auch weiterhin zu viele Gebäude unversichert und im Notfall auf unkalkulierbare Staatshilfen angewiesen.“ Die SVRV-Studie und das im Auftrag des SVRV erstellte verfassungsrechtliche Gutachten von Professor Kingreen sind auf der Internetseite des SVRV abrufbar.

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