Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Versicherungsvermittlerverordnung Bundeskabinett soll am 20. Juni über Details beraten

Lesedauer: 1 Minute
Frank Rottenbacher: Der Vorstand des Verbands AfW gibt an, dass das Bundeskabinett am 20. Juni über die neue VersVermV beraten könnte.
Frank Rottenbacher: Der Vorstand des Verbands AfW gibt an, dass das Bundeskabinett am 20. Juni über die neue VersVermV beraten könnte. | Foto: AfW

Seit 23. Februar ist die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD nun schon in Kraft. Wichtige Details zur Ausgestaltung fehlen dabei aber noch, etwa wie die Weiterbildungspflicht konkret aussehen soll. Der Grund: Der Gesetzgeber hat die Versicherungsvermittlerverordnung, kurz VersVermV, noch nicht entsprechend überarbeitet.

Das Warten könnte aber nun ein Ende haben. Wie Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung, gegenüber Fonds Professionell erklärt, soll das Bundeskabinett am 20. Juni über einen neuen Entwurf beraten.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf aber ebenfalls noch zustimmen. Experten rechnen daher damit, dass die VersVermV erst im Oktober in Kraft treten könnte.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion