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Versicherungsvertrieb „Makler von Provisionsdeckel ungleich stärker betroffen“

Reichstagsgebäude in Berlin: Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand beim Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa, setzt auf das Nein der Arbeitsgruppe Finanzen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf für einen so genannten Provisionsdeckel.
Reichstagsgebäude in Berlin: Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand beim Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa, setzt auf das Nein der Arbeitsgruppe Finanzen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf für einen so genannten Provisionsdeckel. | Foto: Ingo Joseph

Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Er ist ein abschreckendes Beispiel für leichtfertiges und unangemessenes gesetzgeberisches Verhalten. Der Gesetzesentwurf nimmt einen massiven Eingriff in die freie Preisbildung und damit einen Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft vor. Zur Begründung liefert er lediglich lapidare und oberflächliche Ausführungen.

Martin Klein, Votum-Verband

Der Votum-Verband hat sich mit einer ersten detaillierten Stellungnahme an den zuständigen parlamentarischen Staatssekretär im BMWi, Christian Hirte, gewandt und ein klares Bekenntnis für die freie Marktwirtschaft eingefordert: Wir begrüßen es, dass sich die Fachpolitiker der Arbeitsgruppe Finanzen in der CDU/CSU-Fraktion geschlossen gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf ausgesprochen haben. Diese klare Position muss jetzt auch in dem für die Versicherungsvermittler zuständigen BMWi berücksichtigt werden! Ein Ministerium, welches den Geist der freien und sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard lebt, kann einem solchen Gesetzesentwurf nicht seine Zustimmung erteilen.

Zur Begründung des massiven Eingriffs in die freie Preisbildung wird im Entwurf auf die gegenwärtige Niedrigzinsphase, den demographischen Wandel und die Bedeutung des Altersvorsorgesparens verwiesen. Keiner dieser Parameter ist jedoch durch die Versicherungsvermittler verursacht oder beeinflussbar. Sie sind es vielmehr, die gegenüber den Verbrauchern immer wieder die notwendige Initiative ergreifen und diese, zugunsten des Aufbaus einer ausreichenden Altersvorsorge, zum dafür erforderlichen Konsumverzicht bewegen.

Behauptungen und Mutmaßungen

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Die Beratungsleistung der Versicherungsvermittler ist tatsächlich der maßgebliche Aufwand, der im Vorfeld und bei Abschluss einer langfristigen privaten Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung, die ein lebenslanges Auskommen sichern soll, entsteht. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn die Vermittlervergütung zwei Drittel der Abschlusskosten beträgt. Warum dies Grund für eine Deckelung sein soll, bleibt unverständlich.

 

Es gibt eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen, in denen die Vergütung der tätig werdenden Mitarbeiter den wesentlichen Kostenteil ausmacht, sei es im Handwerk oder bei Dienstleistungen. Eine Deckelung dieser Vergütungen ist dem deutschen Wirtschaftssystem jedoch zu Recht fremd. Obwohl im Rahmen der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) eindeutig sinkenden Abschlussprovisionen festgestellt wurden, wird außerdem behauptet, die Deckelung sei notwendig, um vermeintlich drohenden „exzessiv hohen Abschlussprovisionen und Vergütungen“ entgegenzuwirken. Hier zeigt sich, wie leichtfertig im Gesetzesentwurf Behauptungen und Mutmaßungen zur Begründung angeführt werden.

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