Versicherungsvertrieb „Provisionsdeckel gefährdet wichtige Produkte für Kunden“
Der Branchenverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme die Pläne des Bundesfinanzministeriums, bei der Restkreditversicherung einen gesetzlichen Provisionsdeckel von 2,5 Prozent einzuführen. Dieser Plan ist Teil eines Referentenentwurfs des von Olaf Scholz (SPD) geführten Bundesministeriums für das so genannte Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen.
„Eingriff in Versicherungsschutz“
Die deutschen Banken und Sparkassen verweisen nun darauf, dass unter anderem die erst kürzlich veröffentlichte Selbstverpflichtung der DK für verbraucherfreundliche Restkreditversicherungen (RKV) diesen staatlichen Eingriff in die Preisgestaltung überflüssig mache. Die freiwillige Empfehlung sei „viel besser dazu geeignet, die RKV-Produkte in vielen Aspekten für die Kunden weiter zu verbessern“ und verbraucherfreundliche Regelungen zu ermöglichen.
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Eine stichhaltige Begründung für einen gesetzlich verordneten Provisionsdeckel sei für die DK-Vertreter nicht zu erkennen. Auch die vom Bundesfinanzministerium angeführten Ergebnisse einer Marktuntersuchung der Finanzaufsicht Bafin seien keine Rechtfertigung für einen derartigen Eingriff in den Versicherungsschutz für Darlehensnehmer. „Der Verbraucherschutz wird dadurch jedenfalls nicht gestärkt, die Kunde-Bank-Beziehung nachhaltig beschädigt.“
„Verfassungsrechtlich bedenklich“
Es drohe die „Gefahr, dass die Banken und Sparkassen nach Einführung eines solchen Deckels bestimmte Produkte, die Lebensrisiken absicherten, nicht mehr anbieten“ könnten, heißt es von der DK weiter. Ein konkretes Beispiel sei die Absicherung bei Verlust des Arbeitsplatzes. Der gesetzlich verordnete Provisionsdeckel gehe hierbei „undifferenziert über sämtliche Produkte der RKV hinweg, ohne die vielfältigen Beratungsleistungen der Kreditinstitute zu berücksichtigen“.
So werde es nach dem aktuellen Vorschlag etwa durchaus möglich sein, dass die dann maximal zulässige Vergütung nicht einmal die Kosten für Beratungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten decken würde. Daneben sei der Plan „verfassungsrechtlich bedenklich“. Zu diesem Urteil gelangte in der vorigen Woche ebenso Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands AfW: „In dieser Form darf der Gesetzentwurf nicht im Bundestag zur Abstimmung kommen“.