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Versicherungsvertrieb „Ruhestandsplanung ist eine wunderbare Möglichkeit für Makler“

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Risikobewusstsein und Anlagehorizont

Christian Nuschele, Vertriebschef der Standard Life in Deutschland, bringt auch hier die steigende Lebenserwartung ins Spiel: „Das Thema Risikobewusstsein ist sehr eng mit dem Anlagehorizont verbunden.

Ein 50plus-Kunde hat noch eine Restlebenszeit von mehr als 30 Jahren, bei Renteneintritt sind es statistisch auch noch mehr als 20 Jahre“, sagt er. Das sei ein langer Zeitraum – teilweise so lang wie die Zeit des Ansparens „und definitiv zu lang, um nur risikolos anzulegen“.

Ein weiterer Punkt, der in einer vernünftigen Ruhestandsplanung nicht fehlen darf: die Absicherung der Angehörigen – aber in einem größeren Umfang, als man jetzt vielleicht spontan denken würde. Dazu gehören unter anderem die Aspekte Vererben, Vermögensübertragung zu Lebzeiten, Vorsorge für den Pflegefall, Elternunterhalt oder Vollmachten im Krankheitsfall.

Hier müssen Makler im Kundengespräch vorsichtig sein, weil die Übergänge zur Rechtsberatung schnell überschritten sind, und diese dürfen sie per Gesetz nicht leisten. Standard-Life-Mann Nuschele empfiehlt daher, dass Vermittler über ein Netzwerk an Anwälten und Steuerberatern verfügen, auf welche sie den Kunden bei Bedarf verweisen können.

Vorsorgevollmacht als Makler-Falle

Und Bedarf gibt es, denn Fehler passieren hier relativ oft. Beispiel Vorsorgevollmachten. Die Vertretungsbefugnis einer Vollmacht endet grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers. Wird in einer Vollmacht also nicht berücksichtigt, dass sie auch „über den Tod hinaus“ wirksam sein soll, erlischt die Vollmacht mit selbigem. Die mögliche Folge: Der Bevollmächtigte kann dann kein Geld vom Konto des Verstorbenen abheben.

Noch ein Beispiel: Im Ernstfall braucht man die Vollmacht an vielen Stellen – im Krankenhaus oder Pflegeheim, bei der Bank, bei Behörden, im Kontakt mit Versicherungen und so weiter. Hier helfen Kopien der Vollmachten. In Vordrucken – etwa aus dem Internet – heißt es aber oft, dass nur das Original der Vollmacht gilt. Das würde bedeuten, dass der Bevollmächtigte ständig mit dem einen Original überall herumfahren und es herzeigen muss. Nicht gerade praxistauglich.

Steueroptimierte Vermögensübertragung

Ein spannender Bereich der Ruhestandsplanung ist auch die (steueroptimierte) Vermögensübertragung an die Angehörigen. Hier haben die Versicherer in der Vergangenheit einige passende Produkte entwickelt.

Bei der Gothaer beispielsweise heißt das Produkt Vermögensplan Premium, bei der Allianz Vermögenspolice. Noch recht neu am Markt, im Mai 2015 gestartet, ist die fondsgebundene Lebensversicherung „Weit Blick“ der Standard Life für vermögende Kunden ab 45 Jahren.

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