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Versicherungsvertrieb „Virtueller Versicherungsmakler sehr interessante Vertriebsvariante“

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Wie sollte eine Beratung von Verbrauchern beim Online-Vertrieb von Versicherungen technisch umgesetzt werden?

Eine generelle Empfehlung kann es hierfür nicht geben, da diverse Faktoren eine Rolle spielen, etwa welche Kunden angesprochen werden sollen, welche Versicherungen angeboten werden und wie hoch der technische Aufwand sein darf.

Der Versicherungsmakler kann sich mit den meisten Tools zum Online-Vertrieb, zum Beispiel Vergleichsrechner, in der Regel nur an Kunden richten, die bereits wissen, was sie wollen und die daher keine Beratung benötigen.

Es widerspricht der Idee des Versicherungsmaklers, der - anders als der Versicherungsvertreter - den Kunden auf Basis einer hinreichenden Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern berät und eine Empfehlung ausspricht.

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Neue, technisch komplexere Online-Software-Lösungen werden hier sicher in den nächsten Jahren für größere Diversität sorgen. Eine sicherlich sehr interessante Variante ist der Vertrieb mittels eines virtuellen Versicherungsmaklers, der mit dem Kunden online kommuniziert. Stichwort Robo Advisor. Allerdings kann der virtuelle Berater nur vorgegebene Antworten geben und der technische Aufwand dürfte für die meisten Versicherungsmakler zu hoch sein.

Der Versicherungsmakler kann darüber hinaus auch anbieten, dass der Kunde über die Online-Plattform Informationen abruft, seine Daten eingibt und anschließend telefonisch vom Versicherungsmakler kontaktiert wird.
Dies gewährleistet den größtmöglichen Grad der Individualisierung und stellt eine Mischform zwischen einer reinen Online-Beratung und der klassischen persönlichen Beratung dar.

Technisch bietet das Internet die Möglichkeit, komplexe Sachverhalte darzustellen. Für eine individuelle Beratung ist es jedoch erforderlich, dass der Kunde personenbezogene Daten eingibt. Je nach Versicherung sind die Daten sehr persönlich und einige Kunden scheuen sich diese Daten einzugeben aus Angst vor einem möglichen Missbrauch.

Eine Idee wäre es, dass der Kunde seine Daten zunächst anonymisiert eingibt und  mittels einer Beratungssoftware eine Empfehlung erhält. Erst wenn er sich dazu entschließt, das Angebot anzunehmen, muss er seinen Namen und seine Adresse erfassen - und dies erst nachdem er erneut die Kenntnisnahme der Erstinformation nach Paragraf 11 Versicherungsvermittlungsverordnung bestätigt hat.

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