Versicherungsvertrieb Warum der Provisionsdeckel ins Leere läuft
Deutschlands Politiker überschätzen deutlich, welche Renditen Versicherungsverträge abwerfen und wie sich der Provisionsdeckel auf die Rentenhöhe auswirkt. Das sind zwei Ergebnisse des Dossiers „Provisionskürzung zur Kompensation des Niedrigzinses – zielführend und angebracht?“. Diese Studie erstellten Experten des Analyseunternehmens Assekurata im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).
Dafür führten sie Modellrechnungen für unterschiedliche Rentenversicherungsprodukte durch. Genutzt haben sie Daten für Sofortrenten, neue klassische sowie indexgebundene Rentenversicherungen marktrepräsentativer Anbieter, um die Rentenhöhe bei unterschiedlichen Provisionssätzen zu vergleichen.
Ergebnisse sind ernüchternd
Berechnet wurden die Rentenhöhen einmal für einen Provisionssatz von 40 Promille. Das entspricht in etwa dem derzeitigen Stand. So berufen sich die Autoren des Referentenentwurfes für den Provisionsdeckel auf eine Erhebung der Aufsichtsbehörde Bafin. Danach leisteten die Versicherungsunternehmen für das Neugeschäft 2017 vertriebswegeübergreifend Abschlussprovisionen von durchschnittlich 37,74 Promille.
In einer zweiten Berechnung ermittelten sie die Renten bei einer Provision von 25 Promille. Diese Höhe soll für den Provisionsdeckel gelten. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Je nach Produkt differiert die monatliche Rente um 4,86 Euro bis 7,25 Euro. Der Renditeefffekt liegt zwischen 0,09 Prozent und 0,16 Prozent.*
Hallo, Herr Kaiser!
Anspruch auf Zusatzvergütung
Die Autoren des Dossiers machen noch auf einen weiteren Faktor aufmerksam, der den Provisionsdeckel ins Leere laufen lasse. Nach Intention des Entwurfes des „Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ sollen Vermittler für ihre Dienstleistung über 25 Promille hinaus eine zusätzliche Vergütung erhalten, wenn ihre Beratung die erforderliche Qualität aufweist.
Daher haben die Assekurata-Analysten auch ausgewertet, ob die Kennziffern für eine solche Aufstockung sprechen. Da weder Stornoquote noch Beschwerdequote Anlass dafür liefern, in großer Breite die Güte der Beratung zu beanstanden, gehen sie davon aus, dass die überwiegende Mehrzahl der Vermittler Anspruch auf die zusätzliche Vergütung hätte. Somit würde sich am Niveau der Abschlussprovision nichts ändern.
*: Den Berechnungen lagen folgende Parameter zugrunde. Aufgeschobene und indexgebundene Rente: Eintrittsalter 35 Jahre, Rentenbeginn mit 67, Rentengarantiezeit von fünf Jahren, Monatsbeitrag von 100 Euro. Sofortbeginnende Rente: Einmalbeitrag von 100.000 Euro bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren. Variiert wurden lediglich die Provisionssätze, alle anderen Kosten sowie die unterstellte marktgängige Überschussbeteiligung konstant fortgeschrieben.