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Versicherungsvertriebsrichtlinie „Provisionen zentraler Diskussionspunkt bei IDD“

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Sämtliche Vertragskosten offengelegt

Der BdV begrüßt, dass sämtliche Vertragskosten als Gesamtsumme genannt werden müssen. Der Nachteil ist aber weiterhin, dass, bei den hierin eingeschlossenen Vertriebskosten lediglich die Art der Vergütung (Provision, Courtage, Honorar o. a.), nicht aber deren Höhe ausgewiesen werden muss.

Nur bei Lebens- und Rentenversicherungen soll der Kunde die Offenlegung auch dieser Kostenarten verlangen können. Daher Kleinleins Resümee: „Für viele Vertragsarten bleibt es für den Verbraucher also intransparent wie eh und je!“

Umsetzung kritisch begleiten

Der BdV wird die praktische Umsetzung der Richtlinie kritisch begleiten. Federführend wird das Wirtschaftsministerium sein. „Noch in dieser Legislatur muss die Regierung Merkel die Versicherungsvermittlung neu regeln“, erklärt Kleinlein.

Durch umfangreiche Stellungnahmen zur Richtlinie und mittelbar damit verknüpften, weiteren Konsultationen hat der BdV auch in den letzten Wochen sein starkes Engagement für dieses Thema gezeigt.

Die Stellungnahme des BdV zur EU-Vertriebslinie IDD können Sie hier einsehen und auch zu zentralen Aspekten der Produktentwicklung in Hinblick auf den Umgang mit dem Vertrieb äußerte sich der BdV.

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