Versicherungswirtschaft: Bafin verschärft Kontrollen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat nun das Beschwerdemanagement deutscher Versicherer im Visier. Künftig sollen die Gesellschaften alle Kunden-Beschwerden an die Behörde melden. Das schließt auch die Beschwerden gegen gebundene Vermittler und Versicherungsmakler mit ein.
Hintergrund des Vorhabens sind die Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung der Versicherungsunternehmen, die die Europäische Versicherungs-Aufsichtsbehörde Eiopa im Juni vergangenen Jahres veröffentlichte. Um die Vorschriften in deutsches Recht umzusetzen, leitete die Bafin kürzlich ein Konsultationsverfahren über eine Sammelverfügung zum Beschwerdemanagement ein. Die Frist zur Stellungnahme ist jetzt abgelaufen. Außerdem entwarf die Behörde ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an eine Beschwerdebearbeitung.
Die Versicherungsbranche protestiert gegen die Pläne. Bei den Versicherungsvermittlern handle es sich um Einzelkaufleute, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine Erfassung von Beschwerden gegen diese Gruppe sei somit „unangemessen und die Praktikabilität fraglich“, zitiert das „Versicherungsjournal“ den Verband. Stattdessen sollten die Beschwerden an den Versicherungsombudsmann oder - bei gebundener Vermittlern - an den Versicherer weiterleitet werden.
Bei Beschwerden über Makler, die ja im Lager des Kunden stehen, sei es zudem laut GDV fraglich, ob auf diesem Wege die gewünschte Transparenz erreicht wird.
Hintergrund des Vorhabens sind die Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung der Versicherungsunternehmen, die die Europäische Versicherungs-Aufsichtsbehörde Eiopa im Juni vergangenen Jahres veröffentlichte. Um die Vorschriften in deutsches Recht umzusetzen, leitete die Bafin kürzlich ein Konsultationsverfahren über eine Sammelverfügung zum Beschwerdemanagement ein. Die Frist zur Stellungnahme ist jetzt abgelaufen. Außerdem entwarf die Behörde ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an eine Beschwerdebearbeitung.
Die Versicherungsbranche protestiert gegen die Pläne. Bei den Versicherungsvermittlern handle es sich um Einzelkaufleute, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine Erfassung von Beschwerden gegen diese Gruppe sei somit „unangemessen und die Praktikabilität fraglich“, zitiert das „Versicherungsjournal“ den Verband. Stattdessen sollten die Beschwerden an den Versicherungsombudsmann oder - bei gebundener Vermittlern - an den Versicherer weiterleitet werden.
Bei Beschwerden über Makler, die ja im Lager des Kunden stehen, sei es zudem laut GDV fraglich, ob auf diesem Wege die gewünschte Transparenz erreicht wird.
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