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Nach Tod des Ex-Ehepartners Versorgungsausgleich bei der Rente rückgängig machen

Seniorin mit Laptop
Seniorin mit Laptop: Wer den Versorgungsausgleich nach dem Tod des Ex-Ehepartners rückgängig machen will, sollte nachrechnen, ob sich das wirklich lohnt. | Foto: Pexels

Kann man Versorgungsausgleich bei der Rente nach dem Tod des Ex-Ehepartners rückgängig machen? Unter bestimmten Umständen schon, berichtet die Deutsche Presseagentur (DPA). Das ist aber nur möglich, wenn der ehemalige Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre die angepasste Rente bezog.

 

 

Wer mit dem Gedanken einer Rückübertragung des Versorgungsausgleichs spielt, soll aber bedenken, dass man dabei auch die Rentenpunkte verliert, die man im Zuge des Rentenausgleichs gutgeschrieben bekommen hat. Es lohnt sich also nur, wenn man unter dem Strich ohne Versorgungsausgleich eine höhere Rente bekommt.

Keine Rückübertragung bei bAV und privater Rentenversicherung

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Außerdem kann der Ausgleich nur bei Rentenanwartschaften rückgängig gemacht werden, die bei den Regelversorgungswerken erworben wurden. Hierzu zählen:

  • Deutsche Rentenversicherung,
  • Beamtenversorgung
  • berufsständische Versorgung (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater),
  • Alterssicherung der Landwirte und
  • Versorgung der Abgeordneten sowie Regierungsmitglieder.

Bei der Betriebsrente oder einer privaten Rentenversicherung ist dies hingegen nicht möglich.

Die Rückerstattung vom Versorgungsausgleich erfolgt bei Tod des Ex-Ehegatten nicht automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag. Diesen muss man bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen, also bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgungen oder der berufsständischen Versorgung.

Die Zahlung der ungekürzten Rente erfolgt in dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits die gekürzte Rente bezieht, kann keine Nachforderungen für den Zeitraum ab eigenem Renteneintritt geltend machen.

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