Versorgungsausgleich
Bekommt man nach dem Tod des Ex-Partners wieder die volle Rente?
Geschiedene zahlen oft einen Teil ihrer Rente an den Ex-Partner. Grund dafür ist der Versorgungsausgleich. Sollte der oder die Ex allerdings versterben, hat man unter bestimmten Bedingungen wieder Anspruch auf die volle Rente.
Ein Friedhof: Nach dem Tod des geschiedenen Partners kann der Ex-Partner unter Umständen wieder seine volle Rente bekommen.| Foto: Pexels