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Versorgungsausgleich: Ehezoff ist Chefsache

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Allerdings können die monatlichen Zahlungen für die Ex-Ehepartner später unterschiedlich ausfallen, weil Männer und Frauen eine abweichende statistische Lebenserwartung haben“, weiß Frank Hellenthal von Towers Watson. Die übrigen 20 Prozent halbieren die Rente, was auf den ersten Blick weniger Erklärungsbedarf nach sich zieht.

Versorgungskonten für Ex-Partner

Sind die Summen berechnet, muss die Trennung vollzogen werden. Gesetzlicher Regelfall ist die sogenannte interne Teilung, die laut Towers Watson derzeit von rund der Hälfte der Unternehmen praktiziert wird. „Dabei wird der Ex-Ehepartner des Mitarbeiters mit seinem neu erworbenen bAV-Anrecht wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter behandelt. Er wird in das jeweilige Betriebsrentensystem des Arbeitgebers aufgenommen“, erklärt Towers-Watson-Mann Hellenthal.

Ein wesentlicher Vorteil: Die laufenden Finanzierungsverfahren können beibehalten werden. Dafür entsteht der Firma zusätzlicher Verwaltungsaufwand, weil sie ein neues Versorgungskonto für einen neuen Anwärter einrichten und dauerhaft führen muss. Daher beantragt die andere Hälfte der Firmen – darunter die Deutsche Telekom – die externe Teilung. „Dabei wird der Ausgleichswert auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert. Dieser wird Vertrags- und Ansprechpartner des ausgleichsberechtigten Ehepartners“, erläutert Buttler.

So lassen sich Ansprüche auch in bestehende Verträge wie etwa eine Riester-Rente überführen. Problemlos funktioniert das allerdings nur, wenn die Ansprüche aus Pensionszusagen die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung, derzeit 66.000 Euro, nicht überschreiten oder der Partner, der einen Anspruch hat, der externen Teilung zustimmt.

Grundsätzlich, bemerkt Buttler, lässt sich bei guter Vorbereitung ein hoher Standardisierungsgrad für Scheidungsfälle erreichen. Dafür allerdings müssen sich Unternehmen rechtzeitig beraten lassen und sich für eine bestimmte Form des Ausgleichs entscheiden.

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