LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Versicherungen (Kapitalanlage)Lesedauer: 2 Minuten

VersVermV Wirtschaftsministerium legt ersten Entwurf vor

Gebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Das Ministerium hat einen Entwurf für eine neue Versicherungsvermittler-Verordnung präsentiert.
Gebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Das Ministerium hat einen Entwurf für eine neue Versicherungsvermittler-Verordnung präsentiert. | Foto: BMWi/Anastasia Hermann

Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf für eine Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV) vorgelegt. Die Nachricht war Thema auf Diskussionsforen während der eben zu Ende gegangenen Dortmunder Finanzdienstleister-Messe DKM. Bis zum 24. November können Länder und Verbände, die den Entwurf zur Konsultation erhalten haben, jetzt Vorschläge und Kritik einbringen. 

Die Bestimmungen der europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sollen nach Plan eigentlich am 23. Februar 2018 angewendet werden. An dem Tag wird das IDD-Umsetzungsgesetz wirksam, das der Bundestag Ende Juni beschlossen hat. Formal ist das Gesetz bereits in Kraft. Ohne die zugehörige Verordnung schweben Versicherungsvermittler allerdings im Ungewissen, welche Veränderungen ganz genau auf sie zukommen.

Die Branche hat lange gerätselt, wann der Gesetzgeber die Verordnung auf den Weg bringen würde. Nach der Bundestagswahl im September standen offenbar zunächst andere Themen an erster Stelle.

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Dabei drängt angesichts der Deadline 23. Februar die Zeit. Erst kürzlich vermutete Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth, in einem Gespräch mit DAS INVESTMENT, dass der Gesetzgeber eine Übergangsphase einrichten könnte, in der Makler weiterhin die alten Regeln anwenden würden. Alternativ könnte es ein Moratorium geben, bei dem Verstöße gegen noch nicht festgelegte Normen nicht geahndet würden.

Dass die Verordnung bis zum 23. Februar abgestimmt ist und in abschließender Fassung vorliegen wird, erscheint momentan eher unwahrscheinlich.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion