Verträge wandern von Schottland nach Irland Grünes Licht für Brexit-Pläne von Standard Life
Grünes Licht vom obersten schottischen Zivilgericht (Court of Sessions): Die Richter haben den Plänen von Standard Life zugestimmt, rund 500.000 Verträge deutscher und österreichischer Kunden von der schottischen Standard Life Assurance Limited auf die irische Standard Life International DAC zu übertragen. Das Unternehmen hatte sich angesichts des unklaren Brexit-Szenarios zu diesem Schritt entschlossen, um auch auf den Fall eines harten Ausstiegs vorbereitet zu sein.
Im Vorfeld der Übertragung wurde geprüft, ob die Belange der Versicherten auch weiterhin hinreichend gewahrt bleiben. Hierzu wurde ein Zusatzgutachten eines unabhängigen Sachverständigen erstellt. Die Übertragungslösung als Antwort auf den Brexit lag nach Angaben des Unternehmens nahe, da Standard Life bereits seit 1836 auf dem irischen Versicherungsmarkt aktiv ist.
Kritik im Vorfeld
Hallo, Herr Kaiser!
Im Vorfeld der Übertragung wurden vielfach Bedenken geäußert, denn damit entfällt der bisher geltende Insolvenzschutz über den britischen Entschädigungsfonds FSCS. Einen vergleichbaren Schutz gibt es in Irland nicht. Das Unternehmen hält dagegen, dass das gesetzliche Verfahren eine Überprüfung der Belange betroffener Kunden beinhalte. Standard Life stehe auch nach der Übertragung zu seinen Verpflichtungen.
Die Verwaltung und Betreuung von Verträgen deutscher Kunden werde weiterhin in Deutschland stattfinden. Nach der Übertragung gelte weiterhin deutsches Vertrags- und Steuerrecht. Auch die Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bleibe unverändert bestehen, stellt Standard Life klar. „Als Versicherungsunternehmen sind wir uns natürlich der besonderen Verantwortung für unsere Kunden bewusst, die uns ihre Altersvorsorge anvertraut haben. Daher war es besonders wichtig, eine Lösung zu finden, die für unsere Kunden möglichst wenige Änderungen mit sich bringt. Mit der Übertragung an Standard Life International konnten diese Ziele erfüllt werden“, kommentiert Nigel Dunne, Geschäftsführer von Standard Life International den Gerichtsbeschluss.