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BGH-Urteil Vertrag storniert – was geschieht mit dem Provisionsvorschuss?

Versicherungberater und Kunde beim Vertragsabschluss
Versicherungberater und Kunde beim Vertragsabschluss: Ist die Freude der Berater zunächst groß, können Kunden die Verträge im Nachhinein auch wieder stornieren. | Foto: imago images/MASKOT

Nach dem Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags ist die Freude des Versicherungsvertreters meistens groß. Nicht nur weil das Geschäft zustande kam, sondern auch wegen des Provisionsvorschusses, den der Versicherer regelmäßig für vermittelte Verträge zahlt. Was aber ist, wenn der Kunde den Vertrag vor Ende der Stornohaftungszeit beendet oder er keine weiteren Beiträge einzahlt? Häufig fordert der Versicherer in dem Fall die Provision zurück, also den im Nachhinein unverdienten Anteil des Provisionsvorschusses. Viele Versicherungsvertreter meinen, dass eine solche Rückforderung jedoch nur dann berechtigt ist, wenn der Versicherer ihnen vorab eine Stornogefahr mitgeteilt hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2005 in einem Urteil unter dem Aktenzeichen VIII ZR 237/04 jedoch bereits entschieden, dass der Versicherer im Stornofall auswählen kann, wie er die Stornierung des Versicherungsvertrags zu verhindern versucht und wie er seine Nachbearbeitungspflicht gemäß Paragraf 87a Absatz...

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