Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Vertragsfreiheit, Beratungspflicht, Provisionsabgabe IDD-Umsetzung: Bundesrat-Ausschüsse fordern 3 Korrekturen

Von in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Wie soll sich der Bundesrat zum geplanten IDD-Umsetzungsgesetz äußern? Der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Rechtsausschuss haben ein Schreiben veröffentlicht, in dem sie dem Bundesrat konkrete Empfehlungen geben. Die Ausschüsse raten zu Nachbesserungen in drei Bereichen.

  1. Provisionsabgabeverbot abschaffen

Die Bundesregierung sollte prüfen, ob das Aufrechterhalten des Provisionsabgabeverbots wirklich notwendig und sinnvoll ist. Das Provisionsabgabeverbot hemme zunächst die Weitergabe von Provisionen an die Verbraucher, argumentieren die Ausschüsse. Ein verbraucherschützender Effekt sei darin nicht erkennbar. „Selbst wenn es Fehlanreize zum Verkauf bestimmter Produkte verhindert und damit indirekt verbraucherschützend wirkt, bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob es nicht alternative Maßnahmen gibt, die unter Aufhebung des Provisionsabgabeverbots gleichermaßen verbraucherschützende Wirkung entfalten.“

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

  1. Provisionen nicht an Versicherer koppeln

Ein wichtiger Punkt der IDD ist die Trennung zwischen Honorarberatung und Provisionsvermittlung. Der Gesetzentwurf zur IDD-Umsetzung sieht bisher vor, dass ein Versicherungsvermittler nur durch ein Versicherungsunternehmen bezahlt werden darf. Die Ausschüsse kritisieren das. Es komme nur darauf an, dass nicht der Verbraucher den Vermittler zahlen muss. „Aus der IDD ergibt sich keine Notwendigkeit für eine Festlegung, durch wen ein Versicherungsvermittler sein Honorar erhalten darf.“

Die geplante Bestimmung stelle einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, der weit über das Ziel hinaus schießen würde, argumentieren die Ländervertreter. Es sei unverhältnismäßig, zum Zweck des Verbots einer Vergütung durch Verbraucher ein Gebot zur Vergütung durch Versicherungsunternehmen aufzustellen. „Ein solches generelles Gebot schlösse die Vergütung des Versicherungsvermittlers durch Dritte aus, auch wenn es sich bei diesen nicht um Verbraucher handelt.“

PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Tipps der Redaktion