Vertragsfreiheit, Beratungspflicht, Provisionsabgabe IDD-Umsetzung: Bundesrat-Ausschüsse fordern 3 Korrekturen
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Doppelberatungspflicht abschaffen
Im jüngsten Entwurf zur IDD-Umsetzung ist eine Beratungspflicht des Versicherers vorgesehen. Damit kann es zu einer Doppelberatungspflicht kommen: Sowohl der Makler als auch der Produktanbieter müssten den Kunden beraten. Diesem Modell erteilen die Bundesrat-Ausschüsse eine Absage.
Bei der Vermittlung des Versicherungsvertrages durch einen Versicherungsmakler sei dieser Sachwalter der Interessen des Kunden und werde von diesem beauftragt. Nach der Beratung des Kunden reiche der Makler den Versicherungsantrag beim Versicherer ein. „In dieser Situation besteht aus Sicht des Versicherers keine Veranlassung, im Sinne von § 6 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu erfragen, um einen bestimmten Rat abzugeben.“ Daher sollte der § 6 Absatz 6 VVG gestrichen werden.
>> Das vollständige Schreiben der Ausschüsse finden Sie hier