Verfahren vor dem Bundesgerichtshof Verurteilte Infinus-Manager gehen in Revision
Im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig soll am 29. Oktober um 10.30 Uhr ein Schlussstrich in dem Skandal um den insolventen Finanvertrieb Infinus gezogen werden. Dann soll der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine Entscheidung in dem neu aufgerollten Verfahren verkünden, das an gleicher Stelle am 11. Oktober um 10 Uhr starten soll. Die Karlsruher Richter entscheiden dabei über die juristischen Einwände gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden (vom 9. Juli 2018, Aktenzeichen: 1 KLs 100 Js 7387/12).
Die Dresdener Richter hatten vor rund drei Jahren fünf ehemalige Verantwortliche der Infinus-Unternehmensgruppe verurteilt. Ihnen warf die Staatsanwaltschaft banden- und gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug vor. Ein weiterer Mitarbeiter wurde wegen Beihilfe hierzu verurteilt. Die verhängten Freiheitsstrafen betrugen zwischen viereinhalb und acht Jahren. Daneben wurden umfangreiche Vermögensgegenstände der Verurteilten von dem Gericht eingezogen.
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Denn laut dem Urteil unterhielten die Angeklagten ein aus zuletzt 22 Unternehmen bestehendes Schneeballsystem. Hierfür warben sie etwa 22.000 Anleger an, denen Scheingewinne vorgetäuscht wurden. Die Geschädigten investierten laut der Anklageschrift in die Anleihen und Nachrangdarlehen insgesamt mehr als 540 Millionen Euro. Davon erhielten sie lediglich einen Teil zurück, bevor Infinus den Geschäftsbetrieb einstellte. Denn tatsächlich verfügte die Anlagegesellschaft gar nicht über ein tragfähiges Geschäftskonzept.