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„Vervierfachung der Provisionen in 20 Jahren“ Bund der Versicherten bekräftigt Forderung nach Provisionsdeckel

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Die Niedrigzinsphase bleibt unerwähnt - und ist doch allgegenwärtig

Dass die Sparer in Zeiten niedriger Zinsen naturgemäß eine erheblich höhere Eigenleistung aufbringen müssen, um das gleiche Sparziel zu erreichen, erwähnt die Studie hingegen nicht. Zumindest nicht direkt. Es wird lediglich erwähnt, dass für die  Berechnungen, der jeweils maximale zulässige Rechnungszins angesetzt wurde.

An dieser Stelle deuten die Studienmacher dann aber doch noch den Zusammenhang zwischen den Niedrigzinsen an den Kapitalmärkten (ergo sinkender Garantiezins) und höheren Sparraten an, an die wiederum die absoluten Provisionshöhen gekoppelt sind: „Für 2018 wurden durchgehend 0,9 Prozent angesetzt, auch wenn zunehmend bei den Verträgen der sogenannten 'neuen Klassik' noch niedrigere Rechnungszinsen zum Ansatz kommen. Würde diese herangezogen werden, würden die Provisionshöhen noch massiver ausfallen.“

Dass die Vermittler nichts für die Niedrig- beziehungsweise Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank können, kommt in diesen Ausführungen indes nicht zum Ausdruck.

Sei es drum. Der BdV nimmt seine Berechnungen nun zum Anlass, um seine Forderung nach einem Provisionsdeckel von 1,5 Prozent der Beitragssumme zu untermauern. „Mit einem Provisionssatz von 1,5 Prozent wären in 2018 die Provisionen noch immer höher, als die Provisionen des Jahres 1998 mit dem damaligen Provisionssatz von 4 Prozent“, sagt Kleinlein.

„1,5 Prozent die Spitze des Erträglichen“

„Was vor 20 Jahren auskömmlich war, muss auch heute reichen. Deshalb sind 1,5 Prozent die Spitze des Erträglichen“, betont der BdV-Chef. „Alles darüber ist unredlich.“ Das Problem sei aber „nicht die Gier der Vermittler“, so Kleinlein weiter, sondern die „miese Qualität der Tarife“. So seien die Tarife nicht nur immer teurer geworden, die Produkte seien auch „immer schlechter“ geworden.

Willis-Towers-Watson-Studie meldet Rückgang der Provisionen

Anders als der BdV hat sich eine jüngst veröffentlichte Studie des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson, die gemeinsam mit Professoren der Fachhochschule Dortmund verfasst wurde, die Entwicklung der prozentualen Provisionssätze seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes am 1. August 2014 angeschaut.

Darin lautet das zentrale Ergebnis, dass die Provisionen im Zuge des LVRG um 0,15 bis zu 0,7 Prozentpunkte gesunken seien. Damit habe das Lebensversicherungsreformgesetz, das Druck auf die Abschlusskosten ausüben sollte, seine Wirkung entfaltet. „Dieser Druck ist den Provisionsvereinbarungen der Vermittler und Makler spürbar angekommen“, so das Fazit von Matthias Beenken, einem der beteiligten Professoren.

Die Reaktion des GDV zu diesem Thema erfahren Sie auf der folgenden Seite.

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