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Aktualisiert am 29.10.2020 - 13:12 Uhrin NewsLesedauer: 2 Minuten

Formular der Bafin So können sich Interessenten als Krypto-Verwahrstelle registrieren

Wer digitale Vermögenswerte aufbewahren will, benötigt dafür ab diesem Jahr eine Lizenz nach deutschem Kreditwesengesetz. Ein entsprechendes Gesetz – das „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ – hat der Bundesrat Ende November 2019 verabschiedet.

Bis zum 31. März 2020 können nun interessierte Unternehmen der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) schriftlich anzeigen, dass sie an einer Krypto-Verwahr-Lizenz interessiert sind. Bis Ende November haben sie dann Zeit, der Behörde den vollständigen Antrag vorzulegen.  

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Mittlerweile hat die Aufsichtsbehörde ein Formular für eine erste Absichtserklärung auf ihre Internetseite gestellt. Damit kommt Licht in die Anforderungen, die die Finanzaufseher an deutsche Krypto-Verwahrhäuser zu stellen gedenken. 

„Wie erwartet deuten die Anforderungen auf einen Aufbau hin, der in etwa einer KWG-32-Finanzdienstleistungs-Lizenz entsprechen sollte“, sagt Sven Hildebrandt, Chef der auf Krypto-Technologie spezialisierten Beratungsfirma von DLC Distributed Ledger Consulting. Das Formular biete Platz für zwei Geschäftsleiter. Zudem werde – ganz wie bei Beantragung einer traditionellen Finanzdienstleistungs-Lizenz nach Kreditwesengesetz (KWG) – nach einem IT-Sicherheitsbeauftragten sowie einem Geldwäschebeauftragten gefragt. Die Lizenzpflicht gilt nicht allein für hiesige Krypto-Verwahrstellen, sondern auch für ausländische Marktteilnehmer, die entsprechende Dienste in Deutschland anbieten.

Die Fristen für Absichtserklärung und vollständigen Antrag bei der Bafin sollten eingehalten werden, mahnt Hildebrandt. Denn nur wenn Krypto-Verwahrer die gesetzlich geforderten Schritte befolgten, könnten sie in der Übergangsphase während des Lizensierungsprozesses, die der Gesetzgeber den Marktakteuren einräumt, im Krypto-Geschäft tätig bleiben. Wer keine Schritte unternimmt, eine Lizenz zu beantragen, muss sein Geschäft am deutschen Markt einstellen. Andernfalls zähle das Geschäft als Straftat, warnt Hildebrandt.

Hier geht es zum Antragsformular auf Krypto-Verwahrung >>

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