VGF bestimmt Grundsätze zur Fondsbewertung
Zusammen mit verschiedenen Rating-Agenturen hat der VGF Verband Geschlossene Fonds Bewertungsgrundsätze für geschlossene Fonds festgelegt. Die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Bewertung geschlossener Fonds und ihrer Anbieter“ regeln künftig das Verhalten von Instanzen, die geschlossene Fonds und ihre Anbieter bewerten.
Bisher gibt es einen Verhaltenskodex für die Beurteilung von Finanzinstituten, der unter anderem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erstellt wurde. Der Rating-Kodex für geschlossene Fonds enthält insgesamt zehn Kriterien, beispielsweise Unabhängigkeit, Objektivität oder Interessenskonflikte.
Die Grundsätze sollen auch für Analysten und Journalisten gelten. Durch die Maßstäbe sollen wirtschaftliche Schäden durch falsche Bewertungen vermieden werden.