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VGF warnt vor Einstufung geschlossener Fonds als Finanzinstrumente

in FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten
Eric Romba, VGF
Eric Romba, VGF
Der VGF sieht die geplante Einstufung geschlossener Fonds als Finanzinstrumente durch das Bundesfinanzminsterium kritisch. „Der Gesetzgeber hat sich bei der Mifid-Umsetzung zu recht gegen eine Qualifizierung geschlossener Fonds als Finanzinstrumente ausgesprochen, weil sich der Charakter von Finanzinstrumenten beziehungsweise Wertpapieren und geschlossenen Fonds grundlegend unterscheidet", so VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba. Eine Änderung dieser Haltung könne dazu führen, dass gerade freie Vertriebe durch die dann entstehenden Anforderungen aus dem Kreditwesengesetz (KWG) in ihrer Existenz bedroht sein könnten. Der VGF bekräftigt stattdessen seine Forderung, geschlossene Fonds mit einem eigenständigen neuen Gesetz zu regulieren, das „dem Produkt, seinem Markt und seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung gerecht wird“, so Romba. Dies liege auch im Interesse eines wirksamen Anlegerschutzes.

VGF: Regulierung wird grundsätzlich unterstützt

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Denn grundsätzlich unterstützt der VGF die Ankündigung eines Gesetzentwurfs mit Vorschlägen zur Regulierung geschlossener Fonds. „Wir fordern seit Februar 2009 eine sachgerechte und angemessene Regulierung geschlossener Fonds und haben dies auch im Rahmen unseres Eckpunktepapiers bereits mit konkreten Vorschlägen untermauert.", so Romba. Der VGF sei nicht erstaunt, dass die neue Koalition sich des Themas recht schnell angenommen habe.

Auch vor dem Hintergrund aufkommender europäischer Regulierung seien die angekündigten Maßnahmen nur konsequent. Die Beratungspflichten für den Vertrieb geschlossener Fonds künftig inhaltlich an den Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auszurichten, sei ebenfalls sinnvoll, so Romba.

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