Video der Deutschen Aktuarvereinigung Das unterscheidet den Höchstrechnungszins vom Garantiezins
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) veröffentlicht jetzt auch ganz offiziell ihre Empfehlung, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ab 2021 auf 0,5 Prozent zu senken. Seit der Jahrtausendwende war er von 4,0 Prozent immer weiter gesunken und betrug in den vergangenen drei Jahren bei gerade einmal noch 0,9 Prozent.
„Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich das zum Teil negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer Zukunft spürbar verbessern wird“, begründet der DAV-Vorstandsvorsitzende Guido Bader die Empfehlung des Berufsverbands der Versicherungsmathematiker hierzulande. „Daher ist eine Absenkung für Neuverträge ab 2021 geboten.“
Auswirkungen der anhaltenden Nullzinsphase
Denn im Laufe des Jahres 2019 bewegten sich die zehnjährigen Euro-Swap-Sätze erstmals im negativen Bereich. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren lag dieser Zinssatz noch bei ungefähr 3,5 Prozent. „Die kapitalgedeckte Vorsorge ist zur Sicherung des Lebensstandards unersetzlich“, so Bader. „Wir machen sie auch im aktuellen Zinsumfeld sicher.“
„Klassische Lebens- und Rentenversicherungen zeigen gerade heute eine im Marktvergleich respektable Gesamtverzinsung“, steht für Bader fest. Zudem betont der DAV-Chef, dass ein neu festzusetzender Höchstrechnungszins ausschließlich für Neuverträge ab 1. Januar 2021 gelte. „Bestehende Garantiezusagen bleiben davon unangetastet.“
Außerdem weist die DAV darauf hin, dass der Höchstrechnungszins eine Obergrenze für jährliche Garantiezusagen darstellt. Jeder einzelne Versicherer entscheidet individuell, ob er den Höchstsatz ausschöpft. Endgültig entscheiden über die Höhe des Höchstrechnungszinses muss das Bundesfinanzministerium per Deckungsrückstellungsverordnung.
Herleitung des Höchstrechnungszinses
Um den geänderten Marktgegebenheiten Rechnung zu tragen, hat die DAV ihre Methodik angepasst. Künftig orientiert sich die Zinsempfehlung nicht mehr in erster Linie an den historischen Renditen europäischer Staatsanleihen mit bester Ratingnote. Vielmehr berücksichtigt der neue Zinssatz die künftig realistisch erzielbaren Kapitalmarktrenditen.
Inhaltlich begrüßt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die aktuelle Empfehlung der Aktuare. Doch der Branchenverband schränkt ein: „Die Unternehmen brauchen Zeit für die Vorbereitung – eine Absenkung sollte daher möglichst frühzeitig bekanntgegeben werden und nicht vor Januar 2021 erfolgen.“
Die Unterschiede zum Garantiezins
Umgangssprachlich wird der Höchstrechnungszins oft mit dem Garantiezins gleichgesetzt. Dabei handelt es sich hierbei um verschiedene Werte, betont die DAV. Unter dem Begriff Garantiezins verstehen Experten den Wert, den Versicherungen ihren Kunden bei der Beitrags- und Leistungsberechnung mindestens zusichern.
Um diese Garantien langfristig erfüllen zu können, müssen die Unternehmen entsprechende Rückstellungen in ihrer Bilanz bilden. Sie werden mit dem sogenannten Reservierungszins ermittelt, der laut gesetzlichen Vorgaben den vom Bundesfinanzministerium letztendlich festgelegten Höchstrechnungszins nicht überschreiten darf.